”In der Praxis erweisen sich die Sanktionen wegen eines Schulpflichtverstoßes allerdings häufig als wenig wirkungsvoll. Die zwangsweise Zuführung kann nicht allzu oft durchgeführt werden, Geldbußen verlieren durch Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen, die ein schnelles Handeln erschweren, einen erheblichen Teil ihrer Wirkung oder unterbleiben von vornherein. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)” (Thomas Böhm: Grundriss des Schulrechts, in: Schulrecht in Deutschland, Neuwied 1998 Loseblattsammlung)
Es wäre interessant zu prüfen, ob in Kommentaren zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ähnlich resignative Bewertungen der Wirkung von Ordnungsmaßnahmen zu finden sind. Sozialhilfeempfänger als Bußgeldopfer dürfte es hier jedenfalls auch geben.
Tatsächlich wird regional sehr unterschiedlich von solchen Möglichkeiten der Durchsetzung der Schulpflicht Gebrauch gemacht. So wurde z. B. in Hamburg in drei Jahren (1997 - 1999) insgesamt zwei Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldbescheide) eingeleitet. Im Berliner Bezirk Neukölln mit etwa einem Fünftel der Anzahl der Einwohner Hamburgs wurden dagegen im Drei-Jahres-Zeitraum von 1998 - 2000 13 Strafverfahren eingeleitet und 853 Bußgeldbescheide - pro Fehltag 10 DM, im Wiederholungsfall 15 DM bzw. 20 DM - erteilt. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)
Zur zwangsweisen Vorführung wird bereits in den gesetzlichen Bestimmungen darauf hingewiesen, dass erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, bevor zu diesem Instrument gegriffen wird. Auch hier zeigen sich gravierende regionale Unterschiede. So teilt das Kultusministerium NRW im Einvernehmen mit dem Innenministerium - wegen des Polizeieinsatzes bei den Zwangszuführungen - auf eine entsprechende Kleine Anfrage am 13. März 1991 mit, dass es im Bereich des Regierungspräsidiums Arnsberg 803, im Regierungsbezirk Detmold 216 und im Regierungsbezirk Düsseldorf lediglich 25 solcher Zwangszuführungen gegeben habe. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)