• chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1287153766000

    @curiosus sagte:

    ...auch das gilt nicht überall. Es gibt schließlich viele Länder, deren Hauptsaison nicht mit unseren Schulferien übereinstimmen, sondern teils gegensätzlich liegen... ;)

    Aber deutsche Reiseveranstalter wissen genau, wann in Deutschland Schulferien sind. Und selbst wenn man nur den Flug bucht, die Airlines wissen auch über die Ferienzeiten Bescheid. ;)

    Die Diskussion gibt's hier jedes Jahr und die Antwort ist immer die gleiche: Angebot und Nachfrage regeln den Preis.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • ZenQi93
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    geschrieben 1287171567000

    @Barpi sagte:

    Du kannst z.b. nicht Eltern dazu bewegen, in Sommer mit Schulkindern nach Thailand zu fliegen ;)

    Das ist nicht ganz richtig, guckst du ein paar Beitrage zurück ;)

    Zumal ein Schulkind 6 Jahre bzw. auch 18 Jahre sein kann.....

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1287171946000

    @chriwi sagte:

    ......

    Die Diskussion gibt's hier jedes Jahr und die Antwort ist immer die gleiche: Angebot und Nachfrage regeln den Preis.

    die diskussion gibt es nicht nur jedes jahr.

    zu gebinn jeder großen - oder auch kleineren - ferien beginnt die diskussion erneut.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • schnicki-schnacki
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    geschrieben 1287172618000

    @omali sagte:

    Sprichst du aus eigener Erfahrung? Habe vorher noch nie davon gehört.

    Oh, nein...nein. Wir fliegen nicht außerhalb....Aber in MUC stehen sie und machen Kontrollen, wenn man Kinder dabei hat. Speziell 1-3 Tage vor und nach den Ferien. Ist tatsächllich so.

    Kommt doch auch jedes Jahr im TV...immer wenn die Ferien losgehen gibt es genügend Leute, die dann mit ihren Schulkindern bereits 2 Tage vor den Ferien (oder 2 Tage danach) wegfliegen. Normal müsste es noch viel mehr Geld (Strafe) kosten.

    YouRise:

    @Schnicki-schnacki

    Dann beleg mir mal bitte wo explizit die Ausreise von Kindern verboten ist die Schulpflichtig sind.

    Öhm, ich habe das nie behauptet :)

     

  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
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    geschrieben 1287235555000

    @Tattycat 1 sagte:

    Doch hätten Se gemacht , dann hätte die Oma , Tante die Kinder am Flughafen abholen müssen und solange bei sich Unterbringen müssen ! Die sind da knallhart . An der Paßkontrolle stehen Sie .

    Verzeih es mir aber ich halte die Aussage für ziemlich unglaubwürdig, dafür besteht KEINE Rechtliche Handhabe.

    Die Ausreise der Kinder zu verweigern, ausschließlich weil die Schulpflicht besteht ist unrealistisch.

    Wegen einer Ordnungswidrigkeit schon mal gar nicht ..

    Sonst sind die Leute hier immer sehr fix wenn es Sachen zu bekräftigen gilt, ich warte gespannt auf die Links in denen explizit steht dass die Ausreise aufgrund Schulpflicht verweigert werden kann?

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1287238957000

    Man könnte bei zu später Rückkehr die Einreise verweigern :p Link hab ich keinen :laughing:

  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
    Beiträge: 434
    geschrieben 1287247419000

    Humor .. nicht jeder hat ihn ..

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
    Beiträge: 2225
    geschrieben 1287247955000

    Hey, Gastwirt: Du hast schon einen ziemlich speziellen Humor, woll? Aber ein lustiger Gedanke!!!

  • hc8844
    Dabei seit: 1214438400000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1287426011000

    Hier mal was aus dem Netz

    Darüber hinaus begehen die Schüler, die Erziehungsberechtigten oder die Ausbilder, die nicht dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen und Schüler oder die schulpflichtigen Auszubildenden regelmäßig die zuständigen Schulen besuchen, eine Ordnungswidrigkeit, in besonderen Fällen machen sie sich gar einer Straftat schuldig. Letzteres wird nicht in allen Schulgesetzen ausdrücklich formuliert.

    (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...) Denn es sind keine Fälle bekannt geworden, in denen die Maximalstrafe oder Obergrenze der Geldbuße je verhängt wurde. In der Literatur wird gar bezweifelt, ob die angedrohten Sanktionen überhaupt Sinn machen:

    Die Erde dreht sich - keep smiling ! 01.2003 Kuba ,06. 2003 Kreta , 06.2006 Tunesien, 06.2007 Ägypten, 07.2008 Tunesien, 07. 2010 Sharm El Sheik , 08. 2011 Bulgarien , 07.2013 Tunesien
  • hc8844
    Dabei seit: 1214438400000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1287426239000

    ”In der Praxis erweisen sich die Sanktionen wegen eines Schulpflichtverstoßes allerdings häufig als wenig wirkungsvoll. Die zwangsweise Zuführung kann nicht allzu oft durchgeführt werden, Geldbußen verlieren durch Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen, die ein schnelles Handeln erschweren, einen erheblichen Teil ihrer Wirkung oder unterbleiben von vornherein. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)” (Thomas Böhm: Grundriss des Schulrechts, in: Schulrecht in Deutschland, Neuwied 1998 Loseblattsammlung)

    Es wäre interessant zu prüfen, ob in Kommentaren zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ähnlich resignative Bewertungen der Wirkung von Ordnungsmaßnahmen zu finden sind. Sozialhilfeempfänger als Bußgeldopfer dürfte es hier jedenfalls auch geben.

    Tatsächlich wird regional sehr unterschiedlich von solchen Möglichkeiten der Durchsetzung der Schulpflicht Gebrauch gemacht. So wurde z. B. in Hamburg in drei Jahren (1997 - 1999) insgesamt zwei Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldbescheide) eingeleitet. Im Berliner Bezirk Neukölln mit etwa einem Fünftel der Anzahl der Einwohner Hamburgs wurden dagegen im Drei-Jahres-Zeitraum von 1998 - 2000 13 Strafverfahren eingeleitet und 853 Bußgeldbescheide - pro Fehltag 10 DM, im Wiederholungsfall 15 DM bzw. 20 DM - erteilt. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)

    Zur zwangsweisen Vorführung wird bereits in den gesetzlichen Bestimmungen darauf hingewiesen, dass erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, bevor zu diesem Instrument gegriffen wird. Auch hier zeigen sich gravierende regionale Unterschiede. So teilt das Kultusministerium NRW im Einvernehmen mit dem Innenministerium - wegen des Polizeieinsatzes bei den Zwangszuführungen - auf eine entsprechende Kleine Anfrage am 13. März 1991 mit, dass es im Bereich des Regierungspräsidiums Arnsberg 803, im Regierungsbezirk Detmold 216 und im Regierungsbezirk Düsseldorf lediglich 25 solcher Zwangszuführungen gegeben habe. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)

    Die Erde dreht sich - keep smiling ! 01.2003 Kuba ,06. 2003 Kreta , 06.2006 Tunesien, 06.2007 Ägypten, 07.2008 Tunesien, 07. 2010 Sharm El Sheik , 08. 2011 Bulgarien , 07.2013 Tunesien
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