@caribiangirl sagte:
...Gesetze gelten m. M. nach ohne Ausnahme für ALLE.
Da darf es keine Extrawürste geben!
Hier das Bundesgesetz für ALLE Bundesländer:
In der vergangenen Woche verabschiedete das Bundeskabinett eine neue Verordnung zum Arbeitsschutz. Die Bundesregierung verbietet nun durch ein Gesetz das Rauchen am Arbeitsplatz.
Das Rauchverbot am Arbeitsplatz ist nun durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbeitsstättenVO) gesetzlich festgeschrieben. In allen Betrieben haben somit alle Nichtraucher das Recht auf Schutz vor Rauchern.
Gemäß § 1 Abs. 1 der ArbeitsstättenVO gilt diese Verordnung für Arbeitsstätten im Sinne des § 19 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Der § 19 Abs. 1 des ASchG sagt aus, dass alle Gebäude – in denen Arbeitsplätze eingerichtet sind oder zu denen Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben – Arbeitsstätten sind, und somit zum Anwendungsbereich zählen.
Arbeitsplätze in Gastronomischen Einrichtungen unterliegen dem § 31 S.2 des Gaststättengesetz (GastG).
Das Nichtraucherschutzgesetz (NiRSG) zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und das GastG ist seit der Föderalismusreform Ländersache.
Erreicht das NiRSG nicht in allen Bundesländern das gewünschte Ziel, wird es so kommen, dass die ArbeitsstättenVO und das ASchG greifen.
P.S.:
Weniger Raucher = geringere Steuereinnahmen.
Mehr Nichtraucher = höhere Lebenserwartungen.
Höhere Lebenserwartungen = höhere Rentenleistungen.
Geringere Steuereinnahmen und höhere Rentenleistungen = Staatspleite!