• nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12423
    geschrieben 1540219923188

    Kaum gibt es vermeintlich etwas umsonst, z.B. diesen Gutschein, wird alle Vorsicht, sofern sie denn vorhanden war, über den Haufen gworfen. :sweat_smile:

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Neuer-Nutzer-59091619
    Dabei seit: 1548717490492
    Beiträge: 1
    geschrieben 1548718906734

    Die Umfrage gibt es noch heute:

    • Der Voucher berechtigt 2 Personen zur kostenlosen Übernachtung in Höhe von 3 Tagen in einem der 500 Hotels in 15 Ländern Europas, die zum Eurorest-Verband, dem Sponsor der Umfrage, gehören.

    Es steht klar „kostenlose Übernachtung“. Allein dass ich für den Erhalt des Vouchers erstmal 34€ bezahlen soll, macht die Übernachtung kostenpflichtig, aber das wird am Anfang nicht geschrieben.

    Da es heutzutage schon normal ist, was hier passiert, lacht man dann auch noch über die „Dummheit“ derer die darauf reinfallen.

    Wie degeneriert doch diese Gesellschaft geworden ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1548808153504

    Degeneration ist selbstverschuldet, das Vorgehen rechtlich nicht angreifbar.

    Also bleibt man beim funktionierendem System.

    Das Forum strotzt nur so von Rückfragen zu "Gewinnen" und "Gutscheinen"; unterschiedliche Methoden, alle scheinbar mit recht fruchtbarem Boden.

    Ich für meinen Teil habe ebenfalls zero Bedauernis aufzubieten für die jeweiligen Teilnehmer.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • martinffm
    Dabei seit: 1364515200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1557662041758

    Das stimmt einfach nicht, es wird auf nichts hingewiesen und nur durch Suche im Internet erfährt man von der schrägen Nummer.

    Unbedingt: Hände weg, unseriös

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1557667100794

    Dann greif es doch an, wenn du meinst die wären auf der Brennsuppn dahergeschwommen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Raspung
    Dabei seit: 1564994979689
    Beiträge: 2
    geschrieben 1564996045184

    Selbstverständlich werden mit dieser Masche vorwiegend leichtgläubige Menschen - zu denen ich scheinbar auch gehöre... :-) - reingelegt und die Grenze zum Betrug auf's Äusserste strapaziert.

    Klar kann man die Vorgehensweise zur Einlösung der Gutscheine in den AGB's erkennen, aber selbst diese sind bewusst nicht vollständig. Viele Informationen bekommt der Kunde erst NACH der Bestellung und Bezahlung. Da bewegt sich Eurorest rechtlich auf sehr dünnem Eis: Es werden Hotels in ganz Europa angekündigt, eine Einsicht in diese Liste erhält man aber vorgängig nicht. Kein einziges Hotel liegt beispielsweise in der Schweiz.

    Ferner wird zwar auf die Konsumpflicht für's Essen hingewiesen, aber auch hier erfährt man die Höhe dieser Kosten erst im Nachhinein. Bei zwei Hotels habe ich mich direkt auf deren Homepage nach den angebotenen Menüpreise erkundigt und siehe da: Fast um die Hälfte billiger!

    Wenn das kein Betrug ist, muss ich mein Rechtsempfinden komplett neu überdenken!

    Naheliegenderweise warte ich trotz schriftlichem Rücktritt vom Vertrag bislang vergeblich auf die Rückerstattung der Ausgaben, aber das ist ja korrekterweise in den AGB's auch nicht vorgesehen...

  • Raspung
    Dabei seit: 1564994979689
    Beiträge: 2
    geschrieben 1564996268669

    Rechtlich nicht angreifbar ist so nicht ganz richtig: Lediglich die Beträge sind zu niedrig, um einzeln dagegen vorzugehen. Eine Sammelklage hingegen würde sehr gute Chancen haben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1565003391990

    Das Gebilde heißt hier Musterfeststellungsklage und du müsstest erst einmal Kläger sammeln um ggf. Verfahren zu bündeln.

    Solltest du die Klage auf dem bisher Vorgetragenen begründen wollen ist das Eis noch dünner als bei den Methoden von Eurorest.

    Schenkungen an Konsumenten sind bekanntlich sehr wenig verbreitet. Insofern ist man immer sehr gut beraten mit einer eingehenden Recherche (z.B. im Internet!) vor dem Abschluss eines solchen Kaufvertrages.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kaktuspony
    Dabei seit: 1125619200000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1582115770368

    Vielen Dank für die Warnung Andrea ! Ich habe heute auch solch ein zweifelhaftes Angebot bekommen

  • DrDoozy
    Dabei seit: 1583274731129
    Beiträge: 1
    geschrieben 1583276000358 , zuletzt editiert von DrDoozy

    Guten Tag / Guten Abend liebste Community,

    Sie sollten wie folgt vorghen wenn sie auf die Masche "reingefallen" sind.

    Ich empfehle Ihnen vom Kaufvertrag sofort zurückzutreten und einen Widerruf an Eurorest zu formulieren und diese Firma entprechend zu melden. Sie haben diese E-mail unaufgefordert erhalten und damit ergibt sich natürlich ein Verstoß gegen den Datenschutzgesetz.

    Weiterhin wird offiziell seitens des Anbieters mit "5 kostenlosen Übernachtungen in 500 Hotels Europas" geworben. Dieses Werbeversprechen wird allerdings nicht eingehalten, da die Kosten von bis zu 60,- Euro pro Person pro Nacht als "Verpflegungspauschale" umgelegt werden. Somit sind natürlich die Übernachtungen nicht mehr kostenlos.

    Verbraucherzentrale

    https://www.verbraucherzentrale.de/

    Bundesnetzagentur

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Beschwerdeeinreichen/beschwerdeeinreichen-node.html

    Wettbewerbszentrale

    https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

    Übersendung per E-mail / Fax / Post

    Widerruf vom Vertrag

    Absender: (Name und Adresse eintragen)

    Empfänger: (Anschrift und Firma angeben)

    Kundennummer: (angeben, sofern vorhanden)

    Ich widerrufe meinen Vertrag, den ich am (Datum eintragen) mit Ihnen geschlossen habe. Ich mache damit vom Widerrufsrecht Gebrauch, das mit laut BGB zusteht. Ich bitte darum, meinen Widerruf entsprechend zu bestätigen, auch wenn eine Zustimmung Ihrerseits nicht erforderlich ist.

    (Ort und Datum)                (Unterschrift von Ihnen)

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