Ich bin jetzt geimpft - Auswirkungen auf Reise/PCR Test befreit?

  • Kourion
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    geschrieben 1618815043538 , zuletzt editiert von Kourion

    @michi137

    Danke. Stimmt, RLP hab ich vergessen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1618818987340

    @miniellert sagte:

    Aber hilft es den Ungeimpften wenn man dann den geimpften die "Erleichterungen" vorwirft ?

    Natürlich nicht, und darum geht es ja auch gar nicht.

    Es geht darum, eine Spaltung zu verhindern und Druck auf alle zuständigen Organe aufrecht zu erhalten, damit es eben nicht zu Ungerechtigkeiten kommt.

    REJ hat das ganz treffend als "Rückkehr zu einer gewissen Normalität" beschrieben, und genau darum geht es.

    Einerseits ist eine Quarantäneverpflichtung für Immunisierte rechtlich sehr leicht angreifbar, andererseits ist selbst bei Eintritt der Herdenimmunität noch reichlich Risiko vorhanden und man darf nicht jede Vorsicht einfach aufgeben.

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  • Holly-man
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    gesperrt
    geschrieben 1618823717081

    @vonschmeling sagte:

    Einerseits ist eine Quarantäneverpflichtung für Immunisierte rechtlich sehr leicht angreifbar,

    Dafür hat sich die Politik "ihr" Infektionsschutzgesetz gebastelt, wonach man sich seine Rechte sonst wohin ......

  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1618825885172

    Die Frage hat ja mindestens 2 zu betrachtende Bereiche. Die rechtliche und die medizinisch-ethische.

    Rechtlich sind die enormen Eingriffe in eigentlich sakrosankte Grundrechte (ich nenne als Beispiel mal nur Dinge wie Bewegungsfreiheit, Gewerbefreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf Bildung etc.) nur zu rechtfertigen und zulässig, wenn die Maßnahmen dazu dienlich sind eine Gefahr für Leib und Leben großer Teile der Bevölkerung abzuwenden. Das war sicherlich eine Zeit lang zu bejahen und war auch gerichtlich bestätigt. Wenn sich das aber dahingehend ändert, dass geimpfte weder sich selbst noch andere gefährden können, zumindest mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit, entfällt für diesen Personenkreis jede Begründung für die Grundrechtseingriffe.

    Es geht also nicht um die Gewährung von "Privilegien", wie man das von der ethischen Seite her (berechtigt!) sehen kann, sondern darum Grundrechte wieder zu gewähren.

    Für mich ist hierbei die Einschätzung des RKI der entscheidende Faktor gewesen. Wenn die durch Studien belegen, und wenn die sich soweit aus dem Fenster lehnen werden die wissenschaftlich fundiert sein (zumal es noch mehr solcher Studien gibt) dass geimpfte auch keine potenziellen Anstecker mehr sind, dann minimiert jede Impfung weiter die potenzielle Verbreitungsmöglichkeit.

    Übrigens sieht die aktuelle Corona-VO des Landes BW vor, dass wo ein Test vorgeschrieben ist um etwas zu tun, z.B. zum Friseur zu gehen, dieser bei Vorliegen einer kompletten Impfung entfällt. Oder eben auch die Einreisequarantäne.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1618849302575

    @Holly-man

    Es sind bereits etliche Vorschriften kassiert worden, genau das würde einer Aufrechterhaltung von diversen Hürden für Gimpfte auch drohen.

    Das Infektionsschutzgesetz ist keine Wunderwaffe für die Einrichtung einer Bananenrepublik ...

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  • Holly-man
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    geschrieben 1618853458594

    @vonschmeling

    Es wäre schön, wenn Deine Worte Gehör finden würden :relieved:

    Es scheint mir aber, dass man immer wieder Gründe sucht und findet um das zu verhindern.

    @Neckarschwabe

    Bisher gibt es auf Grundlage des RKI's einige unnötige (?) Verordnungen, wo man sich wünschen würde, dass es belegbare Studien gibt. Es ist auch nicht sonderlich Vetrauenswürdig, dass ein "höherer" Mitarbeiter des RKI's nebenbei Gesellschafter eines Unternehmens ist, die in hohen Maße Coronatests herstellt :smirk:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1618856231648 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Holly-man

    Es geht nicht um "meine Worte" und deren Gehör sondern um gerichtliche Entscheidungen, die sehr wohl belegen wie streng sich Vorschriften aus dem Infektionsschutzgesetz an den den Rechten der Staatsbürger messen lassen müssen.

    Ferner befremdet mich deine Behauptung hinsichtlich der Rolle des RKI als rein wissenschaftliche Institution ohne jede Entscheidungsbefugnis.

    Du bist dir sicherlich bewusst, dass Studien bis zum Beleg zumeist eine Menge Zeit brauchen - und genau die hatten "wir" nicht und werden sie auch in unmittelbarer Zukunft nicht haben.

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  • Holly-man
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    geschrieben 1618858962956

    Es gibt doch bereits Studien wie z.B. zum Infektionsrisiko im Freien, nur scheint es niemanden zu interessieren. Es gibt auch zig Gerichtsurteile zu diversen Verordnungen, aber auch das interessiert ebenfalls niemanden.

    Zur Rolle des RKI's sage ich jetzt mal nur so viel, dass es ein Witz ist, dass eine dem Gesundheitsministerium unterstellten Behörde quasi das Zünglein an der Waage ist, wenn es um Lockdowns und ups geht. Aber das kann jeder sehen wie er mag.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1618859548120

    @Holly-man

    Die Studien zum Infektionsrisiko im Freien schlagen sich in den Empfehlungen nieder und die gerichtlich kassierten Maßnahmen sind samt und sonders aufgehoben!?

    Was schiebst du denn für Filme???

    Du kannst dich ja gerne an einer Spendenaktion für eine in der freien Wirtschaft angesiedelte Einrichtung mit dem wissenschaftlichen Potenzial des RKI erproben.

    Für deine Behauptung wünschte man sich sie wäre ein Witz - ich betrachte sie als kompletten Mumpitz.

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  • Pizza1234
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    geschrieben 1618866286995

    Laut Aussage von Herrn Scholz gestern bei Welt, oder bei der Bild, wird sich noch diesen Monat mit den geimpften auf Bundeseben befasst. Das neue Infektionsschutzgesetz soll eine ermächtignug enthalten, die es möglich macht, geimpften Lockerungen zu geben, ohne ein Gesetz neu erlassen zu müssen.

    Das selbe sagte auch (in etwa) der Bayerische Gesundheitsminister Holoschek. Man wird sich diese Woche noch mit geimpften befassen. Abwarten, da wird noch einiges kommen. Ich bin mir mittlerweile auch recht sicher, wenn es einer auf eine Klage ankommen lässt, ist die Sache eh passe. Das Infektionsschutzgesetz deckt die ganze Sache nach der Empfehlung des RKI nicht mehr ab. Da gebe ich @Neckarschwabe recht.

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