@Bernd / Papa X sagte:
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Kleinstkinder (Babys) haben natürlich in den allerseltesten Fällen einen Sitzplatzanspruch aber wenn die Maschine nicht ausgebucht ist, gibt es kein Problem, einen Platz zu belegen.
kleinkinder bis 2 jahre haben nur dann einen anspruch auf einen sitzplatz, wenn man für dieses kind auch ein kostenpflichtiges ticket kauft.
und nur dann.
wenn die maschine nicht ausgebucht ist, versucht das personal schon, die familien zusammen zu setzen.
einen rechtsanspruch hat man jedoch nicht.
ich schreibe das nur noch mal deutlich, weil es eben keinen sinn macht, seine persönlichen erfahrungen, wie es einem selbst ergangen ist, nieder zu schreiben.
wichtig ist, was im rahmen der airline und der geschäftsbedingungen geboten wird.
alle andere kann man als freundlichen service der airline betrachten.
es gibt nämlich genug leute, die derartiges einfach wie selbstverständlich erwarten.
und das ist eben nicht so selbstverständlich.