aus einer Anfrage an Condor vor meinem letztjährigen Flug nach Kuba:
Natürlich achten wir bei Condor auf einen sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang mit Ihrem Gepäck. Sollte es dennoch einmal zu Beschädigungen kommen oder Gepäckstücke fehlen (auch Inhaltsverluste), melden Sie sich bitte sofort nach Ankunft am Flughafen. Dort wird ein Schadensprotokoll aufgenommen.
Wir haften für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.000 SZR (ca. 1.220 EUR). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, soweit nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haften wir nur für schuldhaftes Verhalten. Übersteigt der Wert Ihres Gepäcks den vorgenannten Betrag, so sollten Sie uns bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass es voll versichert ist. Die Haftung für aufgegebenes Gepäck beginnt mit der Annahme und endet mit der Rückgabe. Die Fluggesellschaften haften jedoch nicht für das Handgepäck, Wertsachen wie Schmuck, Banknoten, Geschäftspapiere, Muster, Pässe, Medikamente sowie für zerbrechliche und verderbliche Dinge.
Sie haben aber die Möglichkeit Ihr Gepäck abzuschließen, da die Bestimmung nur für USA Reisen gilt.