@holzwurm sagte:
ich würde halt als Gesetzgeber im Schulgesetz ganz genau definieren für was wieviele Tage Fehlzeit/Sonderurlaub erlaubt sind.
Hi Holzwurm,
für etliche Bundesländer gibt es Richtlinien wo das genau definiert ist,
und Urlaubsreisen stehen da NICHT drinnen.
Ich denke nicht das NRW da eine Ausnahme ist.