@holzwurm sagte:
Dann gehören diese Entscheidungsfreiräume halt unterbunden.
LG
Super! Würde allerdings die Anfragesituation lediglich auf eine höhere Ebene verlagern. Dann hätten wir hier auch bald die Situation, wie in unseren Gerichten, wo jede noch so absurde Nachbarschaftsstreitigkeit bis in die letzte Instanz ausgefochten wird.
Und warum sollten Lehrer nicht diese Freiräume haben? Die können mit Sicherheit besser situationsabhängig beurteilen, als irgendwelche administrativ tätige Mitarbeiter, die wahrscheinlich nichteimal ein Gesicht zu dem Namen auf dem Papier haben.
@lexilexi:
natürlich kann man auch im Nachhinein Fehler in einem Zeugnis korrigieren lassen. Ist ja belegbar. Dabei ist es unerheblich, ob der Einspruch bei Übergabe am letzten Tag passiert (ist auch im Nachhinein) oder drei Wochen später. Und wenn man sich den Tag im Vorfeld hat genehmigen lassen, wird er bei den aufgeführten Fehltagen bereits berücksichtigt sein.
Wie verhält sich das eigentlich mit den aufgeführten Fehltagen, wenn ein Kind wirklich nach Zeugnissschreibung erkrankt ?