@unbunt sagte:
Hallo zusammen,
wir (2 Personen aber nicht gleiche Anschrift) fliegen Ende August in die Türkei ...quote]
@Alexa78 sagte:
Hier lohnt es sich die AGB`s zu vergleichen! Die Auflösung des gemeinsamen Wohnsitzes eines gemeinsam verreisendes Paares ist durchaus ein RRV-Grund.
@ Alexa78,
Brille nicht an?
Jetzt zur eigentlichen Frage: Ich persönlich würde nur dann eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch abschließen, wenn die Gefahr bestünde, dass ein vorhersehbares Schicksal eintreten könnte. Soll heißen: Wenn zurzeit ein Familienmitglied evt. schwer erkrankt ist und sich die Situation drastisch verschlimmern könnte. Ansonsten würde ich auf einen Abschluß solch einer Versicherung verzichten.
Gepäckversicherung ist, wie bereits geschrieben, zumeist in der Hausratversicherung includiert und Auslandsreisekrankenversicherung besteht ja bereits.
Sollte die Reise, aus welchem Grund auch immer, doch ausfallen müssen ist der finanzielle Verlust bestimmt sehr ärgerlich aber dennnoch zu verkraften.