Guten Abend allerseits,
ich hoffe dass ich mit meiner Frage hier richtig bin.
Es geht um Reisen in die Türkei. Ich lege dabei immer grossen Wert auf eine Minibar im Zimmer.
Nun habe ich festgestellt, dass - anders als früher - in der Zimmerbeschreibung oft geschrieben wird " Minibar (gegen Gebühr) ".
Was bedeutet das genau? Ist der Inhalt gegen Gebühr oder muss man dafür bezahlen, dass die Minibar (leer?) zur Verfügung gestellt wird?
Viel klarer ist es, wenn dort steht "... Minibar (Inhalt gegen Gebühr)...", so habe ich es auch bei einigen Veranstaltern gesehen.
Wenn gar nichts über die Kosten für die Minibar geschrieben wird, kann ich dann davon aus gehen, dass der Kühlschrank selbst kostenlos zur Verfügung steht und der Inhalt bezahlt werden muss?
Einige von euch werden mich jetzt als ************ bezeichnen oder als kleinkariert, aber es interessiert mich doch, wie das rechtlich zu sehen ist..... und einige andere Menschen bestimmt auch.
Euch einen guten Abend. Ich bin gespannt auf Eure Beiträge!
Florian