Ich hab jetzt mal die Seite genauer angesehen und nach einem fiktiven Flug gesucht. Nach der Auswahl aus der Preismatrix baut sich eine neue Seite auf mit verschiedenen Angeboten und unter jedem davon dem Hinweis: Bedingt durch Zusatzangebote und Zahlungsart können weitere Gebühren hinzukommen. Direkt dahinter ein Link mit dem Namen Info. Zugegeben, die Schrift ist klein, aber nicht so klein, dass sie übersehen werden muss.
Dort findet man dann die Information dass die Buchung per Kreditkarte bei dieser (von mir willkürlich ausgewählten) Gesellschaft 20 € kostet und pro Strecke und Passagier nochmals eine Servicefee von 19 € entsteht, wenn man nicht die Fluege.de Kreditkarte verwendet.
Also ein ähnliches Modell wie bei Ryan-Air.
Verdeckt ist nichts, es ist alles vorher lesbar. Bevor man irgendein Stück von persönlichen Daten eingegeben hat. Auch in den AGB steht deutlich: Für die Vermittlungstätigkeit von Unister können Gebühren anfallen, welche im Rahmen der jeweiligen Buchung gesondert ausgewiesen werden.Für die Vermittlung von Flugbuchungen und Hotelbuchungen gelten ferner die besonderen Bedingungen unter Ziffer VI 2. bzw. Ziffer VII 1. der AGB.
Das Urteil des BGH aus 2011 zeigt also zumindest etwas Wirkung, aber der Gerichtshof kann halt das Studium der Geschäftsbedingungen und der genauen Angebotsbedingungen nicht für die Bucher übernehmen, zumal diese ja üblicherweise extra anklicken müssen, die Bedingungen gelesen zu haben. Wenn sie das nicht getan haben, müssen sie sich das anrechnen lassen.
Auch die Erfahrung anderer mit dem Vermittler wird keine anderweitige Preisberechnung herbeiführen, höchstens das Gefühl lindern, man alleine habe sich vom Schnäppchenpreis blenden lassen.