• Türkeifliegende
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    geschrieben 1518851258105

    vollkommen Richtig, wobei ich davon ausgehe, dass bei einer kurzfristigen Buchung, wie Du sie genannt hast, eine Anzahlung auch garnicht erst gefordert wird, sondern gleich eine vollständige Zahlung.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1518851927042 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Wenn die AGB aussagen „Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von X %/€ fällig“ sowie „Der restliche Preis wird vier Wohen vor Reiseantritt fällig“ wird dem RV vermutlich nichts andere übrig bleiben als auch sechs Wochen vor Reiseantritt auf zwei Zahlungseingänge zu warten....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1518861297084

    @tuerkeifliegende sagte:

    @vonschmeling,

    ist es aber nicht doch so, dass bei einer vorzeitigen kompletten Bezahlung der Pauschalreise und anschliessender Insolvenz des RV. die Versicherung des Reisepreissicherungsscheines nicht den vollen Betrag erstattet?

    Nein, das ist i.d.R. kein Problem. Im speziellen Fall handelt es sich um TUI, das Risiko einer Insolvenz betrachte ich als gering.

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  • Türkeifliegende
    Dabei seit: 1505383631121
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    geschrieben 1518861519455

    Nun im vorliegenden Fall mag es kein Risiko darstellen, weil der Va die Tui ist, da gebe ich Dir Recht.

    Meine aber gelesen zu haben, ohne eine Quelle angeben zu können, dass es sehr wohl schon Probleme gab, in der Beziehung.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1518864273629

    Ist mir nicht bekannt. Bei der JT Insolvenz beispielsweise gab es etliche Betroffene, die ohne Sicherungsschein schon die komplette Reise bezahlt hatten vor der Fälligkeit. Das ist ein anderer Sachverhalt, die Kundengelder waren nicht versichert.

    Im Falle Mistkäferkapitän wurde unbürokratisch, vorbildlich und zügig reguliert. Kein Mensch wollte wissen, ob denn die Bezahlung schon fällig war oder etwas früher angewiesen wurde.

    Könnte sein, dass Versicherungen auch mal spitzfindiger reagieren, diese Überlegungen muss man bei einer TUI Buchung allerdings nicht anstellen.

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1518864683745

    Ich schätze, er meint die Schadensminderungspflicht und die könnte man m.E. durchaus verletzen mit einer zu frühen vollständigen Zahlung, wenn die Versicherung es denn so auslegen wollte. Ob dies schonmal vorgekommen ist? Keine Ahnung...

  • Türkeifliegende
    Dabei seit: 1505383631121
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    geschrieben 1518865229977

    @doc3366,

    genau.

    Mein Gott schon wieder völlige Übereinstimmung. Unheimlich:smirk:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1518865273749

    Selbstverständlich wird er die Schadensminderungspflicht meinen und könnte daraus im schlimmsten Fall tatsächlich eine Weigerung zur vollständigen Erstattung resultieren. Mir ist halt ebenfalls nichts bekannt.

    Allerdings bedeutet ein bisheriger Verzicht auf die Praxis nicht, dass dieser ewig andauert. Insofern ist das Risiko an sich nicht ganz unter den Tisch zu kehren.

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