@Anna76 sagte:
Jetzt habe ich gelesen das man nicht mehr das Gepäck zusammen wiegen darf! Überschreitet der Koffer 20kg muß man Übergepäck Gebühren zahlen. Stimmt das? Bei Ihnen habe ich z.B. gelesen das ein Koffer 32 kg nicht überschreiten soll. Was ist denn jetzt richtig?
Die 32 kg beziehen sich auf die Arbeitsschutzrichtlinien des Arbeitsschutzgesetzes. Daher sollten Gepäckstücke nicht über 32 kg wiegen.
20 kg ist die Freigepäckgrenze. Bei mehr als 20 kg wird eine Übergepäckgebühr gefordert.
Die Antwort von AirBerlin, liebe Anna, ist folglich richtig. Jedoch hast Du den Unterschied zwischen den 32 kg und den 20 kg wohl nicht verstanden
Du darfst das Gewicht auf mehrer Gepäckstücke verteilen; jedoch darauf achten, dass das einzelne Gepäckstück nicht die 32 kg überschreiten. Aber bedenke bitte, dass Du nur 20 kg pro Person mitnehmen darfst. Darüber hinaus zahlst Du Übergepäckgebühren.
Siehe dazu die Auszüge aus den allgemeinen Beförderungsbedingungen der AirBerlin:
5. Beförderung von Gepäck
5.3. Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt 20 kg je Passagier bei Flügen bis zu 3.000 Meilen, sofern Sonderregelungen (z. B. Kundenbindungsprogramme) nicht etwas anderes bestimmen. Ab einem Aufenthalt von 28 Tagen erhöht sich die Freigepäckgrenze auf 30 kg.
Bei Flügen über 3.000 Meilen beträgt die Freigepäckgrenze 20 kg, ab einem Aufenthalt von 28 Tagen 30 kg (Businessklasse: 30 kg, bzw. ab einem Aufenthalt von 28 Tagen 40 kg), sofern Sonderregelungen (z. B. Kundenbindungsprogramme, USA/Kanada-Flüge: 23 kg / 32 kg für Business/Relax-Class-Gäste) nicht etwas anderes bestimmen. Wir empfehlen, keine einzelnen Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht als 32 kg aufzugeben...
Bei Überschreitung der für den Passagier geltenden Freigepäckgrenze ist ein zusätzliches Entgelt zu zahlen (vgl. Ziffer 7). Verantwortlich für die Zahlung der zusätzlichen Vergütung ist die in der Buchung als Kunde und Rechnungsempfänger vermerkte Person und/oder der Reiseteilnehmer.
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7. Über-/ Sondergepäck
7.1. Die Beförderung von Gepäck, das die geltenden Freigepäckgrenzen gewichtsmäßig überschreitet, ist entgeltpflichtig. Bei Gepäck, das die Freigepäckmenge überschreitet, wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ein zusätzliches Beförderungsentgelt (Übergepäckrate) erhoben. Das Entgelt ist in jedem Fall vor Abflug zu entrichten, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks. Verantwortlich für die Zahlung der zusätzlichen Vergütung ist die in der Buchung als Kunde und Rechnungsempfänger vermerkte Person und/oder der Reiseteilnehmer. Die Übergepäckraten gliedern sich wie folgt auf:
- Inlandsflüge: 5 EUR je kg und einfache Strecke
- Internationale Flüge, Kurz-/Mittelstrecke: 8 EUR je kg und einfache Strecke
- Internationale Flüge, Langstrecke: 20 EUR je kg und einfache Strecke
- Sonderregelungen für USA/Kanada-Flüge (sog. two-piece-concept):
• Freigepäckgrenze: 2 Gepäckstücke á 23 kg (32 kg bei Business/Relax Class-Kunden)
• Übergepäckrate (über 23 kg bis 32 kg) je einfache Strecke: 25 EUR (Flug ex Deutschland) / 25 USD (Flug ex Zielgebiet)
• Two-Piece-Übergepäckrate je weiteres Gepäckstück (ab dem 3. Gepäckstück) bis 32 kg und einfache Strecke: 150 EUR (Flug ex Deutschland) / 150 USD (Flug ex Zielgebiet)
• Übergepäckrate (über 32 kg) je Gepäckstück und einfache Strecke: 450 EUR (Flug ex Deutschland) / 450 USD (Flug ex Zielgebiet)