Hallo allerseits,
ich plane demnächst mit Freunden ins Warme zu fliegen. Bei den aktuellen Inzidenzen kann es ja nun durchaus sein, dass mal ein positiver Coronatest einem einen Strich durch die Rechnung macht. Ich habe eine Reiserücktrittversicherung, die Corona abdeckt.
Aus verschiedenen Gründen soll nun ein Freund die Flüge für uns buchen. Das Geld wird ihm im Anschluss überwiesen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass meine Versicherung greifen würde, falls ich ausfalle, da jeder Passagier namentlich erwähnt wird?
Zudem plane ich, im Sommer etwas länger herumzureisen. Dabei soll es durch mehrere Länder gehen. Die Reiserücktritt, die ich abgeschlossen habe, ist auf eine Maximalreisedauer von 56 Tagen begrenzt. Aber wie wird "Reise" dabei definiert? Muss ich nach 56 Tagen wieder nach Deutschland reisen und kann dann direkt für weitere 56 Tage weiterfliegen? Oder gilt ein Flug von bspw. Spanien nach Bulgarien (Oder Mexiko nach Kolumbien) am 56. Tag bereits als neue Reise?
Liebe Grüße und genießt die Sonne!