• Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1648308004290

    Bei diesen Fragestellungen wendest du dich am besten an deinen Versicherer. Am Ende des Tages kannst du dich auf Aussagen hier im Forum nicht berufen.

    Erste Antworten findest du auch in den Versicherungsbedingungen. Die Regelungen dazu sind unterschiedlich. So hatte ich früher eine Reiserücktrittskostenversicherung über meine Kreditkarte. Dort war u.a. Voraussetzung, dass die Reise mit eben dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Ansonsten bestand eben kein Versicherungsschutz.

    Üblicherweise ist aber das Ereignis versichert. Wenn du also in der Reisebestätigung genannt bist, sollte Versicherungsschutz bestehen. Unabhängig davon wer letztlich die Buchung vorgenommen hat.

    Nochmal: Frage deinen Versicherer. Damit bist du auf der sicheren Seite

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9598
    geschrieben 1648313780715 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, dazu gibt es Reiserücktrittsversicherungen für Gruppen bis 4 Personen, bis 6 Personen und bis 9 Personen. Bis 6 Personen gibt es mit gegenseitigem Rücktrittsrecht.:wink:

    Eine Reiserücktrittsversicherung für Langzeitreisen schützt auf langen Reisen von bis zu 2 Jahren.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • mrela
    Dabei seit: 1454284800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1649686871635

    Hallo, wir mussten vor drei Wochen eine Reise in die Dominikanische Republik stornieren aufgrund eines Bruchs am Fuß, die Reise hätte am 15. April 22 begonnen. An dem Tag 15.04, datf aufgrund der guten Genesung dieser riesige Plastikschuhe runter und nachdem der Schuh runter ist und ich fast keine Schmerzen mehr habe, wäre es für mein Empfinden auch möglich wieder zu reisen und zu fliegen und daher überlegen wir uns am Montag nach Dubai zu Flügen. Es wäre aber quasi fast der gleiche Zeitraum wie nach Mexik, nur eben drei Tage später. Meine Frage wäre jetzt ob die Versicherung, sollte es vorher oder während der Reise zu einem Schaden kommen zum Beispiel Corona Infektion und wir die zweite Reise stornieren müssten oder abbrechen, den Schaden überhaupt übernehmen würde. Hat jemand schon mal so ein Fall gehabt? Viele Grüße

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
    Beiträge: 1900
    geschrieben 1649697996212

    Hallo mrela

    Du solltest Dir von deinem behandelden Arzt deine Reisetauglichkeit schriftlich bestätigen lassen damit die Versicherung im Ernstfall keine Möglichkeit hat sich herauszuwinden.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1649702312207

    So einfach dürfte das nicht sein, mit Verlaub ...

    Ich empfehle die Versicherung zu kontaktieren - also offene Karten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1649714690014 , zuletzt editiert von HABERLING

    Ja genau, lass es bleiben, man kann sich doch nicht für fast den gleichen Zeitpunkt eine Bescheinigung für Flugunfähig und Flugfähig ausstellen lassen, glaubst du die Leute sind auf der Brennsuppe daher geschwommen.:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1649744381920 , zuletzt editiert von Tangomaus

    @Wukovits Das ist ja direkt eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1649747877698

    Nein, das ist es natürlich nicht.

    Ich bezweifle nur, dass im Konfliktfall irgendeine Bescheinigung - hier die der wundersamen Heilung - zur Darlegung ausreicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1649752694132

    Außerdem stellt sich die Frage, ob die Versicherung nur für die eine Reise abgeschlossen wurde - dann erübrigen sich sämtliche Antworten. Sollte es sich um eine Jahresversicherung handeln, wäre ich vorsichtig und würde mich rückversichern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Versicherung problemlos 2x für den selben Zeitraum zahlt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1649753353443

    Daher ja mein Hinweis, wegen der Besonderheit selber Reisezeitraum lieber nochmal nachzufragen als auf eine Bescheinigung zu vertrauen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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