• horhan
    Dabei seit: 1250985600000
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    geschrieben 1290164296000

    Es handelt sich hierbei um eine Ersterkrankung.

    Bis dato Kerngesund :-)

    Antritt der Reise wird am 02.Januar2011 sein. Das heißt, bisher habe ich nur eine Anzahlung von 20% geleistet und der Endbetrag soll Anfang Dezember überwiesen werden. 

    Muss ich jetzt trotzdem zahlen auch wenn bis dahin klar sein wird, dass der Versicherungsnehmer bis zu Beginn der Urlaubsreise nicht gesund sein wird?

    35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1290164599000

    @horhan

    das procedere ist wie folgt:

    reise stornieren, storno beim rrv unverzüglich melden.

    "schadenformular" ausfüllen. rrv bezahlt die stornokosten.

    dann mußt du auch die reise nicht mehr bezahlen.

     

    wichtig ist aber, dass der rrv unverzüglich über die krankheit informiert wird.

     

    allerdings würde ich mal mit dem arzt sprechen.

    ich kann mir vorstellen, dass bei einem burn out syndrom ein urlaub für die genesung recht förderlich ist. 

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • horhan
    Dabei seit: 1250985600000
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    geschrieben 1290166244000

    ich weiß....... meine Frau möchte aber momentan nicht in Urlaub :-(

     

    und mir ist dadurch bedingt ebenfalls die Lust am Urlaub vergangen.

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  • dbaerchen67
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    geschrieben 1290167928000

    Allerdings zahlen die RRV doch meist nur dann wenn der Arzt die Reiseunfähigkeit attestiert. wenn erdies macht dürfte ein Storno kein problem sein, wenn  nicht dann zahlt die RRv eben nicht und ihr bleibt auf den Kosten sitzen.

  • horhan
    Dabei seit: 1250985600000
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    geschrieben 1290175277000

    das ist natürlich Grundvoraussetzung.

    Ohne Attest werde ich bestimmt nicht zuhause bleiben und eine Nilkreuzfahrt mit anschl. Badeaufenthalt in den Wind schießen ;)

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1290189014000

    @dbaerchen67 sagte:

    Allerdings zahlen die RRV doch meist nur dann wenn der Arzt die Reiseunfähigkeit attestiert. wenn erdies macht dürfte ein Storno kein problem sein, wenn  nicht dann zahlt die RRv eben nicht und ihr bleibt auf den Kosten sitzen.

    er muß nicht die reiseunfahigkeit attestieren.

    er muß eine plötzlich aufgetretene schwere krankheit attestieren.

    und da würde ich aus meiner erfahrung heraus burn out definitiv dazu zählen.

    sie tritt zwar nicht plötzlich auf, aber die symptome könnten auch anzeichen anderer krankheiten sein.

     

    @horhan

    ich kann verstehe, dass deine frau keine lust auf urlaub hat. war ja nur eine idee.

    wünsche euch viel glück, dass es ihr bald wieder gut geht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • kiotari
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    geschrieben 1401730188000

    "Versicherungsschutz einer Reiserücktritts-versicherung endet nicht beim Online Check-In"

    AG München, Pressemitteilung vom 02.06.2014 zum Urteil 171 C 18960/13 vom 30.10.2013 (rkr)

    klick

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • cime
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    geschrieben 1412152277000

    Hallo zusammen,

    ich habe letzte Woche mit meiner Freundin zusammen unseren Jahresurlaub gebucht (im Januar gehts nach Kuba :-) )

    Zu den Vertragsdetails:

    Reisepreis knapp unter 7000€ (also ca. 3500€ pro Person)

    Meine Freundin hat die Reisebuchung unterschrieben.

    Nun hab ich mich mit dem Thema Reiserücktrittsversicherung beschäftigt. Meine Freundin hat über ihre Kreditkarte bereits eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

    Ich gehe recht in der Annahme, dass ich eine eigene Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung benötige, richtig? Beim Abschluss dieser muss ich die Reisekosten angeben. Muss ich hier die 7000€angeben oder "nur" meinen Anteil von 3500€?

    Ich hoffe ich habe das Problem klar genug dargstellt und bedanke mich schonmal für eure Hilfe

    Liebe Grüße

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1412166315000

    Wenn die Reisebuchung deiner Freundin auf eure beiden Namen getätigt wurde, solltest du eigentlich bei ihr mitversichert sein.

    Für exaktere Informationen schaut doch am besten mal in die AGB der Versicherung deiner Freundin.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • domrepfan1995
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    geschrieben 1412170935000

    Bei meiner Goldkreditkarte steht: Sie und bis zu 5 mitreisende Personen sind mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung bis zu einem Reisepreis von 10.000 Euro versichert. Ich habe die ADAC mobi Karten Gold.

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