Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • leosneffe
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    geschrieben 1586027203390 , zuletzt editiert von leosneffe

    Lach das wird vom BGH in die richtige Richtung gelenkt

    und ja ich habeZeit

  • vonschmeling
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    geschrieben 1586027381859

    @suzimausi sagte:

    es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen

    Sorry, aber was ein Schwachsinn???

    Volkstümliche Erkenntnis aus bitte welcher Quelle genau?

    So eine pauschale Mutmaßung entbehrt nun mal jeglicher Substanz bei den höchst unterschiedlichen Verträgen - bitte setze sowas nicht als Fakt ab.

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  • Michiii66
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    geschrieben 1586027452216

    @suzimausi sagte:

    wenn du weißt, wie diese loesungen aussehen, dann teile es doch den unwissenden und fragenden hier mit

    Er denkt er ist Gott , iser aber nicht:smiley:.

    Jeder sagte das geht nicht, dann kam einer der das nicht wusste und machte es einfach.........
  • leosneffe
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    geschrieben 1586027682623 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @vonschmeling

    Aber mal halblang VS diese Vorgehensweise ist mir auch von einigen Hoteliers in der Türkei im persönlichen Gespräch bestätigt worden

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586027779210

    @forelle12

    Du kannst der Abbuchung widersprechen, ich glaube tatsächlich auch nicht an eine unbeeinträchtige Durchführung von Reisen im Mai 2020.

    Die Buchungsstelle (Reisebüro (OTA oder stationär) ist dein Ansprechpartner. Trage dort dein Problem vor.

    Falls du einen Gutschein nicht einlösen kannst geht der Wert nicht verloren sondern muss dir nach Ablauf ausbezahlt werden.

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  • utipepe
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    geschrieben 1586028088338

    @forelle12 sagte:

    @vonschmeling

    Hallo,

    wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.

    Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.

    Hallo,

    der Frage würde ich mich gerne Anschließen. Unsere Anzahlung (40%) wurde im Januar 2020 bezahlt, die Restzahlung (60%) ist Anfang Mai fällig. Pauschalreise in die Türkei, gebucht über XFTI, bezahlt via Kreditkarte.

    Danke für Eure Hilfe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586028133385

    @leosneffe

    Aber mal halblang -- unter genau welchen vertraglichen Vereinbarungen?

    Erinnerung:

    Ursächlich für den Aspekt war die Mutmaßung, die Guthaben würden grundsätzlich nicht an die "Airlines und Hotels /Resorts" weitergegeben.

    Klar soweit?

    Wie gesagt - es gibt da höchst unterschiedliche Modalitäten - insofern bleibe ich absolut bei meiner Antwort an Suzimausi.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2162603
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    gesperrt
    geschrieben 1586028456895 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @vonschmeling

    fakten die nicht in dein weltbild / superwissen passen, duerfen als schwachsinn bezeichnet werden ?

    und nein, es entbehrt nicht jeglicher substanz, aber das muß ich dir sicher genausowenig darlegen, wie du der meinung bist, anderen es mit fakten zu belegen

  • vonschmeling
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    geschrieben 1586028514831

    @utipepe sagte:

    ... Unsere Anzahlung (40%) wurde im Januar 2020 bezahlt, die Restzahlung (60%) ist Anfang Mai fällig. Pauschalreise in die Türkei, gebucht über XFTI, bezahlt via Kreditkarte.

    Danke für Eure Hilfe.

    Welche Hilfe erwartest du, utipepe?

    Wir hangeln uns gerade im Rythmus von maximal 12h voran!?

    Ggf. kündigst du die Verweigerung der Restzahlung an und wartest die Reaktion ab.

    (Risiken und Nebenwirkungen: Dieser Beitrag hat ein mhd von ca. 25 Minuten!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ta_Mara
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    geschrieben 1586029039363

    Hallo,

    wir haben vom 13. bis 27.3. einen Urlaub in Ägypten gebucht. Am 18.3. wurden wir vorzeitig zurückgelogen, nach München anstatt nach Frankfurt. Letzte Woche habe ich Schauinsland aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, der auf die nicht erbrachten Urlaubstage entfällt. Heute kam die Antwort:

    • Anliegen umfassend geprüft
    • wegen der Pandemie unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
    • deshalb Fortführung bzw mangelfreie Durhcführung der ursprünglich geplanten Reise unmöglich
    • "im Ergebnis kein Erstattungsanspruch aus rechtlichen Gründen (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände)

    Hat jemand auch schon so ein Schreiben bekommen? Wie handelt ihr jetzt bzw wie sollte man handeln?

    Ich habe über 100 Seiten des Forums durchgelesen und gesehen, dass einige von Schauinsland schon Gutschriften/Rückzahlungen bekommen haben. Ich sehe keinen Grund jemanden, der seinen Urlaub abbrechen musste anders zu behandelt als bei einer Stornierung. Die Umbuchung auf einen früheren Flug sehe ich als Kündigung seitens des Reiseveranstalters an, also ist der anteilige Reisepreis zurückzuzahlen. Sehe ich das falsch?

    Schauinsland beruft sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Die spielen aber nur bei Schadensersatz eine Rolle. Schadensersatz beanspruche ich jedoch gar nicht...

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