Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • girly895222
    Dabei seit: 1329782400000
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    geschrieben 1581848876664 , zuletzt editiert von Ahotep

    Ich fliege in ca. 6 Wochen nach Nordafrika für mehrere Wochen in Urlaub.

    Habe ich Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten für einen späteren Urlaub gegenüber meinem Veranstalter.

    Mein Mann der mit mir fliegt ist gesundheitlich stark eingeschränkt und lungenkrank.

    Ich möchte ihn nicht der Ansteckungsgefahr aussetzen, was man vielleicht verstehen kann, in einem fortgeschrittenem Alter.

    Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten oder bin ich auf das "GUTWILL" des Veranstalters angewiesen?

    Würde mich über Hilfe und Auskünfte freuen.

    Es ist vielleicht sehr früh über diese Möglichkeit zu reden, aber ich denke lieber früher als später.

    Die medizinischen Möglichkeiten und Hilfen sind in diesen Ländern ja nicht so vielfältig wie in Europa.

    Danke für eure Hilfe im Vorraus.

    girly89
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1581849287271

    Du hast die Möglichkeit den Urlaub gemäss den von Dir akzeptierten Buchungsbedingungen zu stornieren. Je früher, desto günstiger wird

    es für Dich werden.

    Über eine mögliche Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt kannst Du mit Deinem Veranstalter vielleicht verhandeln, bist aber hier auf dessen Entgegenkommen angewiesen.

    Ein mögliche Ansteckungsgefahr ist ausschliesslich Risiko des Reisenden und kann nicht der Veranstalter Sphäre zugeordnet werden.

    Eigenverantwortung gehört zur Reise, da ein Veranstalter ja die persönlichen Umstände nicht kennt.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • HC-Mitglied2162603
    Dabei seit: 1416700800000
    Beiträge: 1001
    gesperrt
    geschrieben 1581851576074 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603

    du hast nur eine umbuchungs- bzw- stornomoeglichkeit, wenn es eine offizielle warnung des auswaertigen amtes gibt, dieses land nicht zu bereisen

    oder wenn es wie im fall von China, keine fluege dorthin mehr gibt und dein veranstalter dir keinen flug mehr anbieten kann

    dann kunedigt dir aber der veranstalter die reise, weil er sie nicht erfuellen kann

    ich denke aber, die veranstalter sind gerade im fall corona auch recht kulant

    auf jeden fall solltet ihr eine auslandskrankenversicherung abschließen, wenn noch nicht geschehen, und wenn aufgrund der erkrankungen deines mannes dies ueberhaupt moeglich ist

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1581858867188 , zuletzt editiert von Ahotep

    Es geht um Ägypten......klick

  • vonschmeling
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    geschrieben 1581860286765 , zuletzt editiert von vonschmeling

    ... daher trifft der Hinweis von Dmonino des Pudels Kern: Kostenpflichtiges Storno oder die bitte um Umbuchung auf der Basis einer Kulanz (späterer Reisetermin).

    Ein Anspruch auf Kündigung oder Umbuchung besteht nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • girly895222
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    geschrieben 1581861375328

    An alle recht herzlichen Dank für die Infos.

    Ich hatte vorher bei meiner Suche auch nichts anderes gefunden als Storno oder wenn der Veranstalter mit sich reden lässt, die Reise umzubuchen. Aber wer weis schon, wie lange der Virus noch grassiert.

    Ich werde noch abwarten und gucken, ob sich der Virus weiter in Afrika ausbreitet.

    girly89
  • Silvia L
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    geschrieben 1581869010666

    @girly895222 sagte:

    Mein Mann der mit mir fliegt ist gesundheitlich stark eingeschränkt und lungenkrank.

    Ich möchte ihn nicht der Ansteckungsgefahr aussetzen, was man vielleicht verstehen kann, in einem fortgeschrittenem Alter.

    Die medizinischen Möglichkeiten und Hilfen sind in diesen Ländern ja nicht so vielfältig wie in Europa.

    Wäre es unter diesen Voraussetzungen nicht sowieso besser in ein anderes Reiseland zu gehen?

  • Summerdays
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    geschrieben 1581941914877

    Um diesem Virus zu entkommen, wäre eine einsame Insel die man ausschließlich allein bewohnt, der sicherste Ort.

    Dieser Virus wird sich sicherlich in den nächsten Monaten weltweit ausbreiten. In welcher Intensität bleibt abzuwarten.

    O.k. Ägypten und die anderen afrikanischen Länder werden wahrscheinlich nicht bei der normalen/ sprich ärmeren Bevölkerung sehr gute medizinische Versorgung anbieten können, dazu fehlt die notwendige medizinische Ausstattung.

    Aber als ausländischer Zahler mit einer recht guten Auslandskrankenversicherung dürfte das auch in Ägypten absolut kein Problem sein, sollte man tatsächlich erkranken.

    Übrigens ist die Sterblichkeitsrate bei der normalen Influenza, die zur Zeit auch hier in Deutschland präsent ist, die Sterblichkeitsrate wesentlich höher. Und wir wissen nur einige Menschen sind tatsächlich geimpft.

    Ich würde diesem Corona Virus mal ganz entspannt entgegen sehen.

  • HC-Mitglied2693196
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    geschrieben 1581945864835 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2693196

    Wie sieht es denn mit den Rechten, bzw. Leistungen für Urlauber aus, die im Urlaubsland von dem Corvid-19-Thema heimgesucht werden?

    Ein Beispiel: die Kreuzfahrer, die aufgrund dessen mehrere Wochen in Quarantäne auf den Schiffen sitzen - wie aktuell zu erleben ist. Gleiches kann (und wird bald) ebenso in Hotels auftreten.

    Wer muss sich vor Ort in erster Linie kümmern:

    Bis zu welchem Punkt ist der Reiseveranstalter in der Pflicht?

    Ab wann sollte Botschaft / Konsulat, etc. eingebunden werden?

    Und natürlich im Nachgang:

    Wer trägt die wahrscheinlich erheblichen Kosten (ggf. medizinische Versorgung, neue Flugtickets, Ausfall von Gehalt, etc.)?

    Reiseabbruchversicherung wird hier nicht greifen, oder?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1581946217323

    @american-dad sagte:

    Wer muss sich vor Ort in erster Linie kümmern:

    Die örtlichen Gesundheitsbehörden.

    Bis zu welchem Punkt ist der Reiseveranstalter in der Pflicht?

    Kommt auf den Einzelfall an ...

    Ab wann sollte Botschaft / Konsulat, etc. eingebunden werden?

    Musst du selbst entscheiden.

    Und natürlich im Nachgang:

    Wer trägt die wahrscheinlich erheblichen Kosten (ggf. medizinische Versorgung, neue Flugtickets, Ausfall von Gehalt, etc.)?

    Deine Auslandskrankenversicherung - sofern du eine vernünftige hast.

    Reiseabbruchversicherung wird hier nicht greifen, oder?

    Natürlich nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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