@sswiti sagte:
Und Gerichte entscheiden gegen Gutscheine.
Solange das Gesetz nicht geändert wird müssen sie das Geld zurück erstatten.
Nochhhhh, die Lobby arbeitet dran.............
@sswiti sagte:
Und Gerichte entscheiden gegen Gutscheine.
Solange das Gesetz nicht geändert wird müssen sie das Geld zurück erstatten.
Nochhhhh, die Lobby arbeitet dran.............
Nichts ist eindeutig. Gesetze wurden schon immer ausgelegt. Die Ausnahmesitutationen in der Corona-Krise werden Einfluß auf die zukünftige Auslegung von Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch nehmen.
@candecor sagte:
Die Rechtslage ist eindeutig: Es müssen keine Gutscheine akzeptiert werden, die Rückzahlung einer stornierten Reise muss binnen 14 Tagen erfolgen.
vielen Dank Candecor für deinen Einsatz hier!
Unsere Rechte als Kunden werden massiv mit Füßen getreten! Wir werden Ignoriert und für dumm verkauft von den VA.
Meine Wenigkeit hat gestern das Cargeback genutzt.
Unsere Rechte als Kunden werden massiv mit Füßen getreten! Wir werden Ignoriert und für dumm verkauft von den VA.
Wer es noch nicht versanden hat : kapitalistische Verwertbarkeit steht über alles.
Die Gesetzeslage ist per heute eindeutig, da bedarf es keiner Auslegung, es gibt dafür einen eigenen Paragrafen - BGB 615h
So lange hier keine rechtskonforme Änderung durch den Gesetzgeber erfolgt (und die ist noch nicht mal am Horizont sichtbar) ist dieser zur Anwendung zu bringen.
https://www.heute.at/s/corona-reisen-sebastian-kurz-stellt-klar-reisefreiheit-bei-impfung--57101833
Mal schauen, wie Deutschland damit umgeht.
Eine Impfung ist aber noch lange nicht in Sicht, auch in Österreich nicht. Wie soll deiner Meinung nach Deutschland damit umgehen?
Genau genommen dürften "Coronageheilte" zuküftig reisen, wie es ihnen gefällt.
Meine persönliche Meinung ist, dass man mit einem Auge auch nach Schweden schielt und schaut was dort passiert. Es k ö n n t e sein, dass man die derzeitige Art unserer Virenbekämpfung über Bord wirft und das Vorgehen um 180° dreht. Mittlerweile ist man zudem in vielen Dingen schlauer und weiß auch mit welchen Maßnahmen man übertrieben hat.
Naja, §615 regelt den Annahmeverzug, richtig wäre §651h - und selbstverständlich tun Gerichte laufend nichts anderes, als Gesetze auszulegen. Dazu gehört beispielsweise die Würdigung der Umstände, die hier ja ganz elementar ist.
Aber natürlich ist es populärer, den gebeutelten Verbrauchern ne rosarote Brille zu verpassen und ein wenig mit der flachen Hand auf den virtuellen Stammtisch zu hauen ...
@sswiti sagte:
Und Gerichte entscheiden gegen Gutscheine.
Sorry, aber das ist Mumpitz. Noch kein einziges Gericht hat irgendwas zu Gutscheinen entschieden, die es noch gar nicht gibt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!