@ananascocktail sagte:
Ich habe letztes Jahr eine Ferienwohnung in Bayern für den 1.5. bis 9.5. für meine Mutter (60+) und mich gebucht. Der Vermieter möchte nun nur eine Teilstornierung geltend machen - nämlich bis 3.5. als letzter Tag des derzeitigen Beherbergungsverbots. Ist das erlaubt bzw. habe ich Anrecht darauf, nun auch den kompletten Aufenthalt kostenfrei zu stornieren? Da der Landkreis in Bayern auch noch zu denen mit den höchsten Infektions- und Todeszahlen in Bayern zählt, möchte meine Mutter in diesem Alter dort natürlich nicht hinfahren - und ich önnte es wohl auch nicht genießen - und allein schon mal gar nicht.
Ich denke zwar, dass das Land die touristischen Übernachtungen weiterhin untersagen wird und der Reisezeitrum letzlich komplett in das Verbot fallen wird, aber was, wenn diese Bestimmung nicht verlängert wird?
Die Fragen zu Ferienwohnungen/ -häusern scheinen hier ein wenig unterzugehen, da sich auf der Plattform naturgemäß überwiegend Pauschalbucher tummeln.
Ich würde sagen, das ist jeweils Verhandlungssache mit dem Vermieter, der oft ja selbst eine Privatperson ist. Wenn der es dicke genug hat und den Verlust steuerlich abschreiben kann, dürfte die Stornoregelung großzügig ausfallen. Wenn er aber selbst auf jeden Euro angewiesen ist, kann er sich Kulanz schlichtweg nicht leisten. Und so sieht es leider wohl auch bei dem Fall von ananascocktail aus. M.E. ist das Vorgehen des Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden, da hilft es höchstens auf die Tränendrüse zu drücken. Ansonsten bleiben die Alternativen Stornokosten tragen oder anreisen, sofern das Beherberbungsverbot nicht verlängert wird.