Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59123
    geschrieben 1597056987280

    Tatsächlich vertritt der geschätzte Herr Führich die Auffassung, dass eine bestehende Reisewarnung 30 Tage vor Antritt des Urlaubs eine Kündigung mit Anspruch auf Erstattung des Reisespreises rechtfertig.

    Offenbar teilen etliche Veranstalter diese Ansicht nicht und bestehen auf der Kompensation in Höhe der gestaffelten Stornokosten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2091
    geschrieben 1597057058795

    Hallo,

    es geht ja hier in den meisten Beiträgen um Reisen die noch in der Zukunft liege oder unmittelbar bevor stehen. Gibt es hier auch noch jemand, der im März verreisen wollte und die Pauschalreise kurz vorher storniert wurde und bis heute auf seine Reisekostenerstattung wartet?

    VG Silvia L

  • Julkus
    Dabei seit: 1351296000000
    Beiträge: 208
    geschrieben 1597058816488

    @vonschmeling wäre es dann eine Alternative Anfang September abzuwarten und dann zu Kündigen mit Anspruch auf Erstattung des Reisepreises mit der Begründung des Herrn Führich und hilfsweise direkt mit zu den regulären Bedingungen von 25% zu stornieren?

    Wir werden definitiv nicht fahren. Zum einen verbietet es derzeit auch mein Arbeitgeber mit Androhung von Disziplinarmaßnahmen in ein Risikogebiet zu reisen (was ja noch nicht klar ist ob es bis Oktober eines ist) zum anderen weil mein Mann absolute Risikogruppe ist und natürlich nicht zuletzt wegen der ganzen Einschränkungen. Bei Buchung weit vor Corona war das ja alles nicht absehbar.

  • sanne678
    Dabei seit: 1593362343137
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    geschrieben 1597156903751

    .... Ich habe mal eine Frage....

    wir haben für Oktober ein Hotel gebucht und den Flug dazu, keine Pauschalreise.

    Das Hotel ist bestätigt und angezahlt, der Flug wurde jetzt aber gestrichen.

    ersatzlos, könnte ich unter Umständen Schadensersatz geltend machen, wenn ich keine Möglichkeit habe an dem Tag die Reise anzutreten und im Hotel ein zu checken?

    vielen Dank schon mal

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 10145
    geschrieben 1597157096178

    Hallo, auf keinen Fall.:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • sanne678
    Dabei seit: 1593362343137
    Beiträge: 1355
    geschrieben 1597157219484

    Kannst du das bitte kurz erläutern, ich kann noch nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn ich keine Möglichkeit habe, im Hotel ein zu checken......

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1597157227338 , zuletzt editiert von Vive la France

    Hallo Sanne,

    Leider nicht, soweit du mehr als zwei Wochen vor geplante Abflug die Nachricht bekommen hat dass dein Flug gestrichen ist gibt es keine Entschädigung Natürlich kriegst du dein Geld zurück.

    Sonst wäre ich schon ganze Stück reicher:smile: alle meine Flüge sind seit März sind gecancelt worden und ich musste alles neu buchen.

    Nadine

  • sanne678
    Dabei seit: 1593362343137
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    geschrieben 1597157283336

    Hallo Nadine, ich danke dir für die Antwort..... Es ist ja noch ne Weile hin und bis dahin wird es sicher noch irgendwie Flüge geben.....

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
    Beiträge: 2221
    geschrieben 1597157426517

    Hier Es ist alles Gut erklärt was man für Rechte hat wenn ein Flug gecancelt wird.

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1597157764884

    Sanne,

    Haben sie dich habe keine Alternativ Flug angeboten?

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