Halo PNSA,
hast du abgecheckt, ob das Hotel tatsächlich geöffnet ist ? Die Flüge weiterhin ok sind ? Da sind schon Pannen vorgekommen.
Welcher ist dein Veranstalter ?
Halo PNSA,
hast du abgecheckt, ob das Hotel tatsächlich geöffnet ist ? Die Flüge weiterhin ok sind ? Da sind schon Pannen vorgekommen.
Welcher ist dein Veranstalter ?
Leider gibt es unzählige solcher Fälle, häufige Ursachen sind Flugstreichungen oder geschlossene Hotels - wie ja auch Kourion schon schrieb.
Du kannst aber selbstverständlich beim Veranstalter nachfragen.
@vonschmeling sagte:
Ob du umbuchen kannst musst du in deinem Reisevertrag nachsehen.
Eine Kündigung sollte ab nächster Woche möglich sein.
Hallo vs, du gehst also davon aus, daß die Reisewarnung für Spanien mindestens bis Mitte September aufrechterhalten wird?
Grüßle, Sylvia
@sanne678 sagte:
Guten Morgen, ich habe jetzt widersprüchliche Aussagen gehört, Daher mal hier meine Frage :
kann ich eine „nur Flugbuchung „aufgrund einer Reisewarnung kostenfrei stornieren?
da meine Frage untergegangen ist, stelle ich sie noch mal
Ich glaube nicht, das Ding mit "kostenfrei stornieren" kommt aus der §651h BGB Ecke, also Pauschalreise. Allerdings ist die Airline vielleicht kullant, oder hat günstige Stornobedingung oder du kannst umbuchen.
Da ich das bereits bejaht hatte sah ich keine Notwendigkeit der Wiederholung. Was noch fehlt ist der Widerspruch.
Ja, ich gehe davon leider aus - allerdings spielt das eine vollkommen untergeordente Rolle für den Sachverhalt.
30 Tage vor der Abreise ist die Situation im Hinblick auf vorhersehbare wesentliche Beeinträchtigung des Reiseablaufs zu bewerten.
Besteht dann noch die Reisewarnung darf man von einem Anspruch auf Kündigung ausgehen bzw. wird der Veranstalter seinerseits von der Durchführung der Reise Abstand nehmen.
Das ist eine ganz furchtbare Situation, nicht nur aus der Sicht betroffener Urlauber ...
Und da ist er schon, der Widerspruch ...
Ich sehe das anders, REJBodenheim. Vor touristischen Reisen wird gewarnt, demnach sollte man davon ausgehen, dass auch für touristische Flüge ein Rücktrittsrecht wegen außergewöhnlicher Umstände besteht.
Vermutlich werden jedoch Flüge in die betroffenen Gebiete in Folge der RW derart zusammengestrichen, dass sich sannes Prob vielleicht von ganz alleine löst ...
@von schmeling
Habe keine Antwort gesehen, sorry, dann ist das wohl nicht so eindeutig aber wie du schon sagst, werden die Flüge von seiten der Airlines bei einer Reisewarnung auch gar nicht stattfinden.
trotzdem wäre es interessant mal rechtsverbindlich zu wissen, ob ein Reisender mit einer nur Flugbuchung stornieren kann, kostenfrei stornieren kann.
einen schönen Tag allen
Danke,ja,Umbuchung geht natürlich gegen Gebühr aber mir ging es jetzt speziell darum, ob er eine Reisewarnung kostenfrei storniert werden kann.
Geht der Flieger, besteht grundsätzlich kein Recht zur kostenfreien Stornierung. Anderes wäre es, wenn für das Zielland eine Einreisesperre besteht (z.B. Türkei 14.3.20). Dann wird der Flug wahrscheinlich eh gestrichen.
Pauschalreisen sind andere Baustelle.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!