Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1607981991511

    reisereporter.de: ausgangsbeschraenkung-darf-ich-trotzdem-in-den-urlaub-fliegen

  • vonschmeling
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    geschrieben 1607982462297 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Genau deshalb:

    Keine eigenmächtigen Auslegungen, der Link erhellt diese Problematik!

    Auch die Auslegung des Reisereporters ist nicht maßgeblich, es handelt sich um eine Mutmaßung.

    Verbindlichen Aufschluss ergibt nur eine präzise Anfrage bei der zuständigen Landesbehörde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1607984700069 , zuletzt editiert von Ahotep

    Bitte nur verlinken und kurz anmoderieren, keine Texte übernehmen wegen des Urheberrechts. Das gab und gibt immer wieder Ärger.

  • HC-Mitglied2716142
    Dabei seit: 1605545566442
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    geschrieben 1607986606040

    Ok, dann fasse ich zur vollständigen Erhellung die entsprechende Passage des Artikels des "reisereporters" aus o.g. Link noch mal kurz zusammen (ich sehe nicht, dass @odopolodo da eigenmächtig was falsch ausgelegt hat): Dort wird erläutert, dass in mehreren Bundesländern bekanntlich Ausgangsbeschränkungen oder Ausgangssperren gelten, die besagen, dass in dieser Zeit die Wohnung nur aus triftigen Gründen wie einem medizinischen Notfall, beruflichen Gründen, der Wahrnehmung des Sorgerechts, der Sterbebegleitung oder der Tierversorgung verlassen werden darf. Weiterhin verweist der "reisereporter" darauf, dass touristische Reisen in keiner der Landesverordnungen als triftiger Grund aufgeführt werden. Dazu zitiert der "reisereporter" die Staatskanzlei Baden-Württemberg folgendermaßen: „Wenn es begründet ist und die Reise angetreten werden muss, handelt es sich um einen ‚triftigen‘ Grund'". Der "reisereporter" erklärt nach dieser Rücksprache mit der Staatskanzlei Baden-Württemberg dann weiter, dass Geschäftsreisende bei Ausgangsbeschränkungen bzw. Ausgangssperren die Fahrt antreten dürfen, Touristen aber nicht. Wer es trotzdem tue, riskiere ein Bußgeld. Und berichtet weiter, dass in Baden-Württemberg die Ausgangsbeschränkung gilt, dass zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur noch aus triftigen Gründen erlaubt ist. Wer nach 20 Uhr am Flughafen oder Bahnhof ankomme, müsse auf direktem Wege wieder nach Hause fahren. Und jemanden vom Flughafen abholen dürfe man nur, wenn derjenige keine andere Möglichkeit, wie Taxi oder Personennahverkehr, habe. Bei Nichtbeachten drohe ein Bußgeld, das bei wiederholten Verstößen bis zu 25.000 Euro betragen könne. Und in Bayern gelte zusätzlich zu den ganztägigen Ausgangsbeschränkungen landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Und wer dagegen verstoße, müsse mit einer Strafe von 500 Euro rechnen.

    Zusammengefasst: Es handelt sich demnach nicht um eine "Auslegung" des "reisereporters", sondern der "reisereporter" gibt eindeutig seine Quelle preis, die ihm diese Auskunft gegeben hat: die Staatskanzlei Baden-Württemberg (also nicht gerade eine unseriöse Quelle).

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1607987016056

    Wir können den Link anklicken und lesen.:smirk:

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1608019708991 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Scheint nicht so ganz einfach zu sein, unsere administrativen Hinweise und Vorgaben zu verstehen- und diese auch so umzusetzen

    Wozu braucht es denn noch eine eigene "Zusammenfassung "der bekannten Textinhalte von Online Artikeln?- Was soll das denn bitte?

    Lesen und Verstehen können unsere User das alles nach Kenntnisnahme eines verlinkten Artikels.

    Wir wollen hier zudem keinen weiteren Ärger (hatten wir schon) mit Eigeninterpretationen, weil bereits dies tief in urheberrechtliche Bereiche eingreift.Wir beharren sich nicht ohne Grund auf unsere Regeln für Beiträge!

    Daher werden wir diese Selbstdarstellerei zukünftig ohne Rücksprache löschen.

    Dazu fehlt uns leider die Zeit-- und inzwischen auch jegliches Verständnis

    In wenigen Worten: Anteasern-- und Verlinkung - so wollen wir das haben.

    Eine weitere Diskussion über das Thema akzeptieren wir übrigens nicht. Letzter administrativer Hinweis- ich hoffe zumindest dieser wird verstanden !

  • vonschmeling
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    geschrieben 1608022188847 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es hat schon gute Gründe, weshalb ich im Zweifel zur direkten Kontaktaufnahme mit den Behörden rate, so ist z.B. weder in der bayrischen noch in der sächsischen Verordnung der Antritt einer Urlaubsreise als triftiger Grund niedergeschrieben und doch wird er als solcher betrachtet.

    Mit der amtlichen Auskunft kann man sich ohne Bauchgrummeln auf den Weg machen und "wohl", "vermutlich" und Konsorten gestrost zuhause zurücklassen.

    In diesem Sinne habe ich eben beim Gesundheitsamt in STR angerufen und die Auskunft erhalten, dass selbstverständlich auch der Antritt von Urlaubsreisen zu den "triftigen Gründen" zähle.

    Wer also auch immer was zum reisereporter gesagt haben mag - es war Mumpitz!:smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • odopolodo
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    Beiträge: 9
    geschrieben 1608024599399 , zuletzt editiert von odopolodo

    Oh je, da habe ich aber eine Lawine losgetreten, Tschuldigung.

    Das mit dem verlinken werde ich mir zu Herzen nehmen, versprochen. Und danke dir @vonschmeling für die Klarstellung.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1608026736442

    Danke für Deine Rückmeldung,Odopolodo-- dieses Thema ist dann aber hier auch wirklich abgeschlossen.Haken dran!

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