Naja, für zweimal Geimpfte
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1619099333856
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geschrieben 1619155400473Alles wird gut !
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geschrieben 1619155974389
... "dass in betroffenen Landkreisen „zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt“ ist."...
Gilt das auch für den Luftraum über einem Gebiet mit Ausgangssperre? bzw. wie hoch ist so ein Landkreis?
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geschrieben 1619156680658
Um es mit Herbert Wehner (die älteren erinnern sich) zu sagen:
"Der Quatsch wird immer quätscher"
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geschrieben 1619157759805
Ja. Wenn man denkt, es wird nicht surrealer... Ich hätte schon auch gerne das, was der wissenschaftliche Dienst des Bundestages genommen hat...
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1619161528478
Gilt ab Morgen nicht Ausgangssperre Bundesweit? Wenn der Aufenthalt in Bewegungsmitteln untersagt ist ab 22.00 Uhr, wie käme man dann zum Airport? Das gäbe ein riesiges Chaos! Gilt das noch immer als trifftiger Grund oder muss ich nun ewig bei Kontrollen diskutieren?
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geschrieben 1619161816772 , zuletzt editiert von sanne678
Ahotep..... Das galt nie verbindlich als triftiger Grund, wurde an verschiedenen Stellen schon dargelegt.
Falls doch, war das von Bundesland zu Bundesland, Landkreis zu Landkreis und Stadt zu Stadt unterschiedlich in der Handhabe.
wie streng das jetzt angewandt wird, muss man schauen,
für die Urlauber, die jetzt erst neu von der Ausgangssperre betroffen sind, fragen am besten bei ihrem Landkreis oder ihrer Behörde nach.
die anderen dürften bereits, so wie meine Person,genügend Auskünfte darüber bekommen haben, ob es in der Region Gültigkeit hat oder nicht.
Allen einen schönen Tag
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geschrieben 1619162472359 , zuletzt editiert von vonschmeling
Die direkte An-und Abreise war bisher flächendeckend erlaubt, sogar Umwege bei wichtigem Grund (Hund in die Pension bringen z.B.).
Stand jetzt ist es ein Verbot, das keinerlei Auslegung erlaubt, also auch keine mehr oder weniger strenge "Auslegung".
Ferner wären ja auch Starts und Landungen verboten in Ü100 Regionen - damit fast alle Flughäfen betroffen.
Daher braucht man auch nicht zu diskutieren ...
Wie ich bereits an anderer Stelle schrieb halte ich die Vorschrift in der gegenwärtigen Form für vollkommen wirklichkeitsfremd. Es ist mir auch schleierhaft, wie diese Kontrollen überhaupt gewährleistet werden sollen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1619163098188
Ich sag dir was vonschmeling, da braucht’s keine Kontrollen . Die Leute getrauen sich aus lauter Angst vor Strafen gar nicht erst raus .
Alles wird gut ! -
geschrieben 1619165074060 , zuletzt editiert von vonschmeling
@rejbodenheim sagte:
... "dass in betroffenen Landkreisen „zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt“ ist."...
Gilt das auch für den Luftraum über einem Gebiet mit Ausgangssperre? bzw. wie hoch ist so ein Landkreis?
Ein Flugzeug ist ein Fortbewegungsmittel und demnach ist auch schon das Taxiing mit Paxen untersagt. Da bekanntlich ohne eine gewisse Fortbewegung am Boden der womöglich nicht betroffene Luftraum nicht erreicht werden kann dürfte deine Frage beantwortet sein.
Willkommen in Absurdistan!
Ein glasklarer Vorteil: Man braucht sich keine Gedanken über die Anreise zum Flughafen zu machen, da der Bomber eh nicht abheben darf.
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