In der Tat entsteht hier nur ein fürchterliches Durcheinander ...
Ich wiederhole daher: Linienflüge sind von der Sperrzeitenregelung stärker betroffen, da sie nicht ohne weiteres verlegt werden können und vermutlich eine andere Klientel befördern, als üblicherweise die Bedarfsfluggesellschaften.
Nur - und wirklich nur! - darum geht es.
Auslöser der Diskussion war, ob wohl ein Start der Emirates um 22:30 Uhr schon den Sperrfristen unterfällt oder nicht.
Wird er vorverlegt? Entfällt die Beschränkung, weil es ein Linienflug ist und kein typischer "Urlaubsflug"?
Warten wir´s ab - es wird sich schon noch herausstellen in den nächsten Tagen.