Aha, wenn man 45.000 Beiträge abgelieferrt hat, hat man wohl offensichtlich den Status einer Immunität erreicht. Da interessieren dann Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln nicht mehr. Wie heißt es doch so schön: Denk daran: Am anderen Ende sitzt ein Mensch. Schreibe bitte verständlich und höflich. Aber Höflichkeit ist in allen deinen Beiträgen ganz offensichtlich ein Fremdwort. Ab sofort Hilfssheriff?
Sonnenklar tv
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geschrieben 1538812364349Karpfenblau
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geschrieben 1538815615249
Und so wie man in den Wald hineinruft, so schallt es meistens auch wieder heraus.
Karpfenblau -
geschrieben 1538815759625 , zuletzt editiert von Türkeifliegende
Diesen Thread zu lesen ist fast noch amüsanter als den Tratschthread zu lesen.
Der Vorteil vom Tratschthread, wir hauen dort Niemanden in die Pfanne.
Und wir gehen nicht mit Allemann auf einen User drauf.
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geschrieben 1538816215289
Gut erkannt, @Trave!
Und wenn man - wie du! - in kaufmännischen und juristischen Themen völlig ahnungslos ist, sollte man diejenigen, die einem helfen können und wollen, nicht auch noch als Klugscheixxer bezeichnen!
Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs) -
geschrieben 1538817172854
Selbstreflexion ist nicht grade seine Stärke ...
Ich habe wiederholt erlebt, dass Anbieter error fares abgenickt und die Reise zum irrtümlich angegebenen Preis durchgeführt haben. Allerdings wurde da auch gänzlich auf inkriminierende Vorhalte, Verbraucherschutz oder Anwaltsandrohung verzichtet.
Insofern wird Trave175 sich wohl eher auf Widerstand einstellen müssen und hat sich die Begrenzung des diplomatischen Spielraums selbst zuzuschreiben.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1538830233031
@trave175 sagte:
Wenn ich dahin reise, dann bin ich urlaubstechnisch mit einem Zeitlimit ausgestattet und reise dorthin, wo es mir etwas bringt. Also Abflug vom 27.12. bis 31.12. bei rechtzeitiger Ankunft zur silvesterparty.
Oh je ich sehe schon den nächsten Beschwerdethread wenn der Rückflug auf 23:30Uhr verlegt wird und die Silvesterparty ohne trave 175 statt findet.
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geschrieben 1538832677080
@silvia-l sagte:
Oh je ich sehe schon den nächsten Beschwerdethread wenn der Rückflug auf 23:30Uhr verlegt wird und die Silvesterparty ohne trave 175 statt findet.
Der Rückflug ist ihm wohl relativ egal; HIN will er rechtzeitig zur Party im Hotel sein ....
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1538837200271
Oh, da hab ich was falsch verstanden. Ich dachte er will rechtzeitig zurück sein zur Silvesterparty. Aber wenn das so ist, dann verschiebt sich halt der Hinflug auf 23:30 Uhr.
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geschrieben 1538980371996
@Trave175, ich habe deinem ersten Beitrag entnommen, dass du mehrfach beim Vermittler oder Veranstalter angerufen und nach der Buchungsbestätigung gefragt hast. Dann gab es aus deiner Sicht eine "telefonische Buchungsbestätigung". Habe ich es richtig verstanden, dass du dann statt der erwarteten Buchungsbestätigung eine Ablehnung erhalten hast? Oder hast du nur vergessen zu erwähnen, dass dir bereits eine schriftliche Buchungsbestätigung vorlag? Wenn dem nämlich nicht so war, ist noch gar kein Vertrag zustande gekommen und somit ist von seiten des RV auch gar kein Irrtum zu erklären, der die Nichtigkeit des bereits geschlossenen Vertrages zur Folge hätte. Du hast sicher wie Elfunnneunzigtausend andere Reisende auch auf eine sogenannte Anpreisung im Internet reagiert? Eine Anpreisung richtet sich an die Allgemeinheit und zielt darauf ab, dass der Reisende erst mal einen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages richtet. Dies ergibt sich auch aus den AGB des RV. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Du sprichst immer von einem Angebot seitens des RV, welches eine ganz andere rechtliche Wirkung erzielen würde als eine Anpreisung. Das würde aber voraussetzen, dass dir der Veranstalter aufgrund deiner persönlichen Anfrage auch ein persönliches Angebot unterbreitet hat. Das entnehme ich jedoch deinen Beiträgen überhaupt nicht. Es wäre schön, wenn du somit an wichtigen Infos nochmal nachlieferst, ob dir überhaupt eine schriftliche Buchungsbestätigung des RV vorlag, bevor du die Ablehnung erhalten hast.