Ein Ritt ins Ungewisse zudem, denn selbst bei Zustellung einer Reisebestätigung mit dem falschen Preis entsteht nicht etwa ein Anspruch auf Ersatz etwaiger Mehrkosten einer neuen Reise (oder derselben).
Zwar kann der Reisewillige auf die Durchführung der Reise zum bestätigten Preis bestehen, allerdings ist er beweisbelastet hinsichtlich des Bestreitens der Wirksamkeit der Anfechtung (ein typisches Beispiel ist eine verspätete Anfechtung). Die Erbringung eines solchen Beweises ist für den Kunden zumeist unmöglich, zudem ist das Bestehen auf den falschen Preis sogar rechtsmissbräuchlich, wenn dieser etwa nur 30% des üblichen Preisniveaus beträgt.
Ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht nur für jene Kosten, die dem Reisewilligen aus im Vertrauen auf die Durchführung gemachten weiteren Buchungen entstehen.
Bei einer kurzristigen Absage sind schon 50% des Angebotspreises als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen worden, wenn die Reise wegen des höheren Preises nicht angetreten werden konnte.
Trave175 hatte keinen gültigen Vertrag (=Angebot+Annahme), und begehrt darüber hinaus einen Schadenersatz (=Aufpreis einer Neubuchung), der völlig aus dem üblichen Rahmen fällt.
Naja, vielleicht hat er die Chuzpe, das Ergebnis seines Termins mit dem Anwalt heute hier noch darzulegen?