• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1538981439356

    Ich lese, dass das Unternehmen die Richtigkeit des Preises bestreitet und mit dieser Begründung den Antrag von Trave175 ablehnt (gehe daher ebenfalls davon aus, dass noch kein Vertrag zustande gekommen ist).

    Trave175 verrät ebenfalls nicht, was ihm beim Verbraucherschutz zur Sache gesagt wurde ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied998552
    Dabei seit: 1288483200000
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    gesperrt
    geschrieben 1538987022823

    Is ja nun wirklich Mumpitz , Trave .... da solltest du nicht länger drauf rumreiten. Es gab ja nie einen Vertrag , .... daher auch kein Schadensersatz .... mamamia

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1538991693892

    Selbst mit Vertrag wäre es rechtlich noch ein weiter Ritt bis zum Schadenersatz. Ich hatte jetzt nochmal ein wenig quer gelesen und Tatsache, eine Buchungsbestätigung gabs wohl nie, stattdessen direkt nach 4 Tagen innerhalb der Frist der AGB, wie lange sich der Buchende an den Antrag gebunden fühlen muss, die Ablehnung. Somit ist kein Vertrag zustande gekommen und ein Erklärungsirrtum erlässlich. Sicher ist es immer ärgerlich für den Buchenden, der auf ein Schnäppchen hofft und nagen solche Veröffentlichungen letzendlich auch immer am Image des RV, aber auch hier gilt, HC ist kein rechtsfreier Raum, in dem ich nach Gusto einem RV irgendwelche Straftaten andichten kann, weil mein persönliches Verständnis vom Bürgerlichen Recht unterirdisch ist. In deinem Fall @Trave175 gab es keine 2 übereinstimmenden Willenserklärungen, die einen Vertrag begründen. Wie du schon richtig in einem späteren Beitrag bemerkt hast, handelte es sich nicht um ein an dich gerichtetes persönliches Angebot seitens des RV, sondern um Werbung. Deine Willensbekundung war klar definiert. Der RV wollte dir aber letztendlich die Reise zum ursprünglichen Preis nicht überlassen und hat VOR Vertragsschluss von der übereinstimmenden Willenserklärung Abstand genommen. Es gab also keine und somit auch keinen Vertrag, aus dem dem RV etwaige Pflichten dir gegenüber entstehen. Also rechtlich alles 1A, auch wenn es bei dir emotional zu Agressionen und völliger Beratungsresistenz führt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539019014390

    Ein Ritt ins Ungewisse zudem, denn selbst bei Zustellung einer Reisebestätigung mit dem falschen Preis entsteht nicht etwa ein Anspruch auf Ersatz etwaiger Mehrkosten einer neuen Reise (oder derselben).

    Zwar kann der Reisewillige auf die Durchführung der Reise zum bestätigten Preis bestehen, allerdings ist er beweisbelastet hinsichtlich des Bestreitens der Wirksamkeit der Anfechtung (ein typisches Beispiel ist eine verspätete Anfechtung). Die Erbringung eines solchen Beweises ist für den Kunden zumeist unmöglich, zudem ist das Bestehen auf den falschen Preis sogar rechtsmissbräuchlich, wenn dieser etwa nur 30% des üblichen Preisniveaus beträgt.

    Ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht nur für jene Kosten, die dem Reisewilligen aus im Vertrauen auf die Durchführung gemachten weiteren Buchungen entstehen.

    Bei einer kurzristigen Absage sind schon 50% des Angebotspreises als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen worden, wenn die Reise wegen des höheren Preises nicht angetreten werden konnte.

    Trave175 hatte keinen gültigen Vertrag (=Angebot+Annahme), und begehrt darüber hinaus einen Schadenersatz (=Aufpreis einer Neubuchung), der völlig aus dem üblichen Rahmen fällt.

    Naja, vielleicht hat er die Chuzpe, das Ergebnis seines Termins mit dem Anwalt heute hier noch darzulegen?

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  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1539021057044 , zuletzt editiert von Ahotep

    Beim Sonnensender hat man eine Option von 3 Tagen auf die Reise bis sie eingetütet wird. Optionsbuchung am 30.09 und am 04.10, nach telefonischer Anfrage wo die Bestätigung/Rechnung bleibt, kam ja scheinbar die Absage seitens des VA.

    Trave175 wird uns sicherlich über den Anwaltsbesuch berichten. Evtl. muss vorher noch auf die Kostenzusage der RS-Versicherung gewartet werden. So ein Anwalt macht das ja nicht aus Nächstenliebe zum Verbraucher.

    Vielleicht handelte es sich ja auch um ein Schnäppchen mit begrenzter Verfügbarkeit...und andere waren schneller!

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1539029303655

    Naja, "eingetütet" heißt aus meinem bescheidenen rechtlichen Verständnis heraus ja nur, dass der Antrag auf den Abschluss eines Vertrages dann zur festen 1. Willenserklärung bei der Vertragsanbahnung wird und nicht etwa daraus schließen lässt, dass am 3. Tag eine Buchungsbestätigung durch den RV vorliegen muss. Ich lass mich da aber gern eines Besseren belehren. Gemäß den AGBs von BigXtra ist der Buchende 1 Woche an seinen Antrag gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der RV den Antrag annehmen oder ablehnen oder theoretisch auch gar nicht reagieren, was einer Ablehnung gleich käme. Insofern sehe ich gemessen an den Beiträgen von @Trave175 immer noch keinen Vertragsabschluss, der im Rahmen von @vonschmeling ihren fachlichen Ausführungen zum Schadenersatz einen Anspruch auf diesen herleiten würde. Ich lausche aber gern @Trave175´s Anwälten Klängen. Leider war bisher die Übertragung der Liveschalte der Verbraucherzentrale auch noch nicht bis in mein Wohnzimmer vorgedrungen. Schade eigentlich - da gabs bestimmt viel zu besprechen, was auch andere User interessiert hätte.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1539029700590 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das Gespräch mit den Verbraucherschützern wurde aus zeitlichen Gründen bereits vorher aufgezeichnet, leider bisher aber noch nicht wiedergegeben.

    Es bleibt demnach spannend: Trave175 gegen den Rest der Reisewelt ... bleiben Sie dran!

    "Bis Montag ist damit Ende der Diskussion." hieß es - Montag wär noch ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Trave175
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    Verwarnt
    geschrieben 1539104835659

    Zwischenstand heute nachmittag:

    Gestern ging seitens Verbraucherschutz Anwalt eine Abmahnung an Sonnenklar.TV.

    Begründung: Das ganze ist möglicherweise ein Lockvogel Angebot und demnach unlauter nach § 3 UWG.

    Hintergrund: die Werbung wurde nicht abgeschaltet und weierhin damit geworben; Egal zu welchem Termin Kosten immer € 333,00 ++ (Versicherung usw.)

    Heute nachmittag erhielt ich einen Anruf von der Anwältin. Demnach wird der Veranstalter mich anrufen und einen Vergleich vorschlagen. Mehr wollte ich nie, dann warte ich mal auf den Anruf. Stillschweigen und Vertraulichkeit gilt als vereinbart, deshalb werde ich hier nie Zahlen veröffentlichen.

    Und noch mal wegen Schadenersatz: Ich hatte im August eine Minikreuzfahrt mit der Color Line nach OSLO über Silvester gebucht. Diese habe ich nach Ablauf der Option am 4.10. vormittags kostenfrei storniert. Nach Erhalt meiner Reiseablehnung durch Sonnenklar TV ist mein Versuch, meinen Storno bei der color Line rückgängig zu machen, grandios gescheitert.

    Und für alle die sich hier das Maul verbrennen, meine Buchung ging vom 31.12. 11.00 ab Frankfurt, also rechtzeitig zur Feier wegen Silvester. Rückflug am 6.1.2019. Weiteres wenn ich mehr weiß.

    Karpfenblau
  • palme30
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    geschrieben 1539107277876

    Ahh - danke für die Rückmeldung, wird sicherlich einige Leute hier interessieren....aber hast du denn inzwischen was anderes über Silvester gebucht, da du woanders geschrieben hast, du fliegst nach Ägypten? Darf man fragen, was es geworden ist und wie hoch der Preis war?

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1539109645257

    Erstaunlich das soetwas zwischen drei Parteien fernmündlich geregelt wird .... und dann schon innerhalb von nur 24 Stunden nachdem der erste Schriftsatz fixiert wurde. Üblicherweise ist dieser dann noch nicht mal in der Post...... meinen Glückwunsch ! :wink:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!