Na denn, mal ist es zuviel, mal zu wenig. Am besten du gibst das Manuskript vor, was ich hier einstellen soll.
Langer Rede, kurzer Sinn. Ich hatte erwartet, daß ich eine nützliche Reaktion erhalte über einen vergleichbaren Fall. Was leider Fehlanzeige. Aber ich hatte Glück, bei der Verbraucherzentrale lag bereits ein ähnlicher Fall vor, um die Beweise lückenlos zu schließen. Insofen ging es bis dahin sehr schnell.
Fazit, Ich habe jetzt die gleiche Reise gebucht Mitte Januar ab Hamburg Ablug 08.55 mit Condor, Rückflug Ankunft 20.35. Also ideale Flugzeiten, Vorteil für uns: Es entfällt eine Zwischenübernachtung in Frankfurt.
Davon unabhängig ist der Anspruch auf Schadenersatz für die entgangene Minikreuzfahrt erstmal abgetrennt und wird hoffentlich in den nächsten Tagen geregelt.