Guten Abend liebe Community,
es tut mir schon einmal vorweg leid, wenn das Thema hier im falschen Bereich gelandet ist. Ich "kämpfe" bereits seit der Absage meiner Reise 2020 durch den Reiseveranstalter darum mein Geld zurückerstattet zu bekommen. Seitens des Reisebüros wurde ich seit der Absage bisher immer wieder nur vertröstet / hingehalten.
Im Dezember 2020 hatte ich darauf einen Anwalt eingeschaltet, da auf meine Rückzahlaufforderungen entweder weitere Hinhalteparolen oder teils auch keinerlei Reaktionen durch das Reisebüro erfolgten.
Doch auch die Schreiben vom Anwalt gingen dem Reisebüro gelinde gesagt am allerwertesten vorbei. Auf die erste Aufforderung kam erst 1 Monat später eine Reaktion. Dabei handelte es sich 1:1 um ein Hinhalteschreiben, welches wir bereits im August 2020 erhielten...
Auf die zweite Aufforderung erfolgte dann erst gar keine Reaktion mehr...
Mittlerweile hat meine Anwältin jedoch in Erfahrung bringen können, dass das Reisebüro bereits anfang November 2020 von DER Tour eine Rückerstattung erhalten hatte (jedoch nur knapp 1/3 der gezahlten Summe). Im Dezember wurde uns vom Reisebüro allerdings noch mitgeteilt, "das man gerne noch einmal nachfragt"...zu der Zeit hatten Sie zumindest schon einen Teil der Zahlung von DER Tour erhalten...
Des Weiteren kam dann heute raus, dass die restliche Summe seitens DER Tour der Agentur nicht belastet wurde. Sprich die Zahlung ist beim Reisebüro verblieben. Unsere Anwälting hat uns daher aufgrund der vorliegenden Fakten empfohlen definitiv Strafanzeige zu stellen und ggf. auch noch Zivilrechtlich gegen das Reisebüro vorzugehen.
Ich für meinen Teil würde allerdings auch gerne noch versuchen da vielleicht irgendwas mit "Bild hilft" usw. zu reißen (ja mag jetzt vielleicht doof klingen. Aber ich will das Geld ungern ohne Kampf komplett abschreiben). An der Stelle stellt sich mir nun die Frage ob es in diesem Rahmen ggf. Kontraproduktiv sein könnte, wenn ich parallel dazu bereits die Strafanzeige stelle.
Hat hierzu vielleicht irgendjemand Erfahrung?