Strafanzeige gegen Reisebüro und parallel "Bild wir Kämpfen.." und Konsorten Einschalten?

  • Böhser Onkel22
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    geschrieben 1613589313020 , zuletzt editiert von Böhser Onkel22

    Guten Abend liebe Community,

    es tut mir schon einmal vorweg leid, wenn das Thema hier im falschen Bereich gelandet ist. Ich "kämpfe" bereits seit der Absage meiner Reise 2020 durch den Reiseveranstalter darum mein Geld zurückerstattet zu bekommen. Seitens des Reisebüros wurde ich seit der Absage bisher immer wieder nur vertröstet / hingehalten.

    Im Dezember 2020 hatte ich darauf einen Anwalt eingeschaltet, da auf meine Rückzahlaufforderungen entweder weitere Hinhalteparolen oder teils auch keinerlei Reaktionen durch das Reisebüro erfolgten.

    Doch auch die Schreiben vom Anwalt gingen dem Reisebüro gelinde gesagt am allerwertesten vorbei. Auf die erste Aufforderung kam erst 1 Monat später eine Reaktion. Dabei handelte es sich 1:1 um ein Hinhalteschreiben, welches wir bereits im August 2020 erhielten...

    Auf die zweite Aufforderung erfolgte dann erst gar keine Reaktion mehr...

    Mittlerweile hat meine Anwältin jedoch in Erfahrung bringen können, dass das Reisebüro bereits anfang November 2020 von DER Tour eine Rückerstattung erhalten hatte (jedoch nur knapp 1/3 der gezahlten Summe). Im Dezember wurde uns vom Reisebüro allerdings noch mitgeteilt, "das man gerne noch einmal nachfragt"...zu der Zeit hatten Sie zumindest schon einen Teil der Zahlung von DER Tour erhalten...

    Des Weiteren kam dann heute raus, dass die restliche Summe seitens DER Tour der Agentur nicht belastet wurde. Sprich die Zahlung ist beim Reisebüro verblieben. Unsere Anwälting hat uns daher aufgrund der vorliegenden Fakten empfohlen definitiv Strafanzeige zu stellen und ggf. auch noch Zivilrechtlich gegen das Reisebüro vorzugehen.

    Ich für meinen Teil würde allerdings auch gerne noch versuchen da vielleicht irgendwas mit "Bild hilft" usw. zu reißen (ja mag jetzt vielleicht doof klingen. Aber ich will das Geld ungern ohne Kampf komplett abschreiben). An der Stelle stellt sich mir nun die Frage ob es in diesem Rahmen ggf. Kontraproduktiv sein könnte, wenn ich parallel dazu bereits die Strafanzeige stelle.

    Hat hierzu vielleicht irgendjemand Erfahrung?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    geschrieben 1613590002573 , zuletzt editiert von Ahotep

    Folge dem Rat det Rechtsanwältin und lasse die Zeitung mit den 4 Buchstaben und andere Konsorten erst mal raus.

    Die Fakten sind beleg- und beweisbar, von daher Anzeige und danach zivilrechtliche Schritte zwecks Erlangung eines vollstreckbaren Titels. Gleichzeitige Beteiligung der Gazetten in laufenden Ermittlungen, sind m.M. kontraproduktiv.

    Dermaßen mit den Tatsachen schwarz auf weiss konfrontiert, wird man (bei Zahungsfähigkeit vorausgesetzt) evtl. noch vor Ablauf eines Verfahrens einsichtig und zahlt.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1613590797434

    @boehser-onkel22 sagte:

    [...] ja mag jetzt vielleicht doof klingen. Aber ich will das Geld ungern ohne Kampf komplett abschreiben [...]

    Du sagst doch, du hast eine Anwältin. Sie hat doch schon eine Empfehlung ausgesprochen. Ist sie denn so schlecht? hast du so wenig Vertrauen in sie?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1613590972969

    Vermutlich ist das nicht die einzige Forderung an das Reisebüro in diesen schwierigen Zeiten. Oftmals wird erst reagiert, wenn die Umschläge der Briefe gelb sind und ein Aktenzeichen darauf vermerkt. Der Rest kommt auf den kann warten Stapel!

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1613591577119 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Mich verwundert, dass ein Reiseveranstalter eine Rückzahlung an jemand anderen leistet als an den jeweiligen vorherigen Zahlungserbringer. Ist das allgemein so üblich? Mir wäre soetwas neu.... und wieso zahlt jemand die „restliche Summe“ an das Reisebüro und nicht an den Reiseveranstalter?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1613592551795

    Ist nicht der übliche Weg, aber spielt doch jetzt keine Rolle.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1613593110367

    es spielt zumindest dahingehend eine Rolle, dass der Reiseveranstalter eine nicht unerhebliche Mitschuld trägt, wenn er die Rückzahlung an jemand anderen als an den tatsächlichen Zahlungsempfänger tätigt.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • sanne678
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    geschrieben 1613593944426

    Guten Abend,

    so unüblich kann Reisebüro Inkasso nicht sein, das hatte ich vor zwei Jahren auch, eine TUI Reise im Reisebüro gebucht und Anzahlung ,sowie Restbetrag auf das Konto des Reisebüros überwiesen.

    vielleicht ist es heutzutage nicht mehr üblich.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1613594152322

    Bei DER Touristik wurden die Argenturverträge 2018 vereinheitlicht. Möglich sind sowohl Direkt- und auch Agenturinkasso, also nicht ungewöhnlich klick

  • vonschmeling
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    geschrieben 1613598783943 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Selbstverständlich ist der Zahlungsweg nicht "ungewöhnlich", vermutlich war das Reisebüro zum Inkasso autorisiert und somit auch rechtmäßiger Empfänger der Rückzahlung.

    M.E. trifft den Veranstalter hier keine Schuld.

    Dessen unbeachtlich würde ich zu einem zivilrechtlichen Verfahren / einer Beitreibung per Gericht raten.

    Allein dieses Vorgehen wahrt wenigstens den Hauch einer Chance auf die Wiedererlangung des Betrages, zumal ja mit massenhaften Insolvenzen zu rechnen ist.

    Eine Strafanzeige erscheint mir im Vergleich als recht stumpfe Waffe, und es müssten schon mehrere Anträge vorliegen bzw. eine nennenswerte Summe im Raum stehen um das erforderliche "öffentliche Interesse" an einer strafrechtlichen Verfolgung zu erfüllen.

    Der schnellste Weg wäre ein gerichtliches Mahnverfahren, wobei mich erstaunt, dass die Anwältin ein solches nicht umgehend vorgeschlagen und eingeleitet hat.

    In der Einschätzung der Hilfesuche bei irgendwelchen 3 -4 Buchstaben stimme ich Ahotep absolut zu und betrachte es bestenfalls als sinnlos.

    Auch das ist übrigens ein Sachverhalt, der thematisch dem Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen ganz angemessen wäre ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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