Die Zeit bzw. das Geld läuft davon. Mahnverfahren einleiten, das ist wahrlich nicht kompliziert. Alles andere verzögert nur den Erhalt eines Titels bzw. Geldes.
Strafanzeige gegen Reisebüro und parallel "Bild wir Kämpfen.." und Konsorten Einschalten?
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1613599994784
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geschrieben 1613603069648 , zuletzt editiert von vonschmeling
Richtig. Alle erforderlichen Bedingungen sind erfüllt - Verzug, Fristsetzung etc.
Die strafrechtliche Verfolgung bleibt einem ja unbenommen, sie heilt aber nicht den pekuniären Verlust.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1614966637817
Ich wollte nur noch mal ein kurzes Feedback zu meinem Fall geben. Wir haben gestern unerwartet von unserer Anwältin eine E-Mail erhalten. Das Reisebüro scheint wohl die Strafanzeige erhalten zu haben, da wir ein Schreiben von deren Anwalt erhalten haben (mit Bezug auf unser erstes Schreiben vom Dezember 2020).
Laut deren Anwalt wäre das Reisebüro "nur" Reisevermittler und nicht Leistungsträger, weshalb Sie für unseren der falsche Ansprechpartner wären. Wir könnten unseren Anspruch normal allenfalls gegen den Reiseveranstalter stellen (was anhand der uns vorliegenden Fakten jedoch absoluter Quatsch ist). Des weiteren sollen wir die laufende Strafanzeige zurück nehmen.
Im nächsten Absatz schreibt der Anwalt dann allerdings, dass das Reisebüro uns die Streitkosten (inkl. Anwaltskosten) überweisen wird (inkl. Überweisungsbestätigung an die Anwältin im Anhang).
Sprich der ganze Aufwand und das dran bleiben was die Rückzahlung anbelangt hat nach Monaten endlich Erfolg gehabt.
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geschrieben 1614969008700 , zuletzt editiert von vonschmeling
Danke erst einmal für die Rückmeldung.
Ich nehme auch ohne die Erwähnung an, dass nicht nur die Verfahrenskosten sondern auch der geschuldete Betrag der Reisekosten erstattet werden/wird? Ansonsten wäre das ja bestenfalls ein Teilerfolg?
Richtig ist zwar der Vortrag, dass das Reisebüro nicht allein durch die Inkassovollmacht für den Reisepreis zum Veranstalter der Reise wird.
Da jedoch der Veranstalter den Reisepreis bereits auf dem rechtmäßigen Wege wieder zurückgegeben hat (lt. seinen Angaben?) spielt dieser Sachverhalt für deine Forderung keine Rolle.
Sollte die Einsicht / Bereitschaft zur Erstattung allein der Strafanzeige geschuldet sein (so liest sich das in der Tat!) wäre das für mich ein Grund, sie eben gerade nicht zurückzuziehen.
Ihr habt es ja durchaus im Guten versucht, irgendwann ist dann auch mal Schicht.
Spätestens dank der Erledigung wird die zuständige Staatsanwaltschaft die Causa ohnehin nicht weiter verfolgen - und falls doch bleibt vielleicht noch mehr Eindruck auf künftige Handhaben von Kundeneinreden.
Zu beachten ist wiederum der Unterschied zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Relevanz.
Zivilrechtlich ist mit der Erledigung der Forderung auch der Fall erledigt, strafrechtlich kann die Weigerung der Erstattung an euch - trotz geflossener Rückzahlung durch den Veranstalter! - einen Vorwurf der bewussten Benachteiligung rechtfertigen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1614969109748 , zuletzt editiert von vonschmeling
@boehser-onkel22 sagte:
Mittlerweile hat meine Anwältin jedoch in Erfahrung bringen können, dass das Reisebüro bereits anfang November 2020 von DER Tour eine Rückerstattung erhalten hatte (jedoch nur knapp 1/3 der gezahlten Summe). Im Dezember wurde uns vom Reisebüro allerdings noch mitgeteilt, "das man gerne noch einmal nachfragt"...zu der Zeit hatten Sie zumindest schon einen Teil der Zahlung von DER Tour erhalten...
Des Weiteren kam dann heute raus, dass die restliche Summe seitens DER Tour der Agentur nicht belastet wurde. Sprich die Zahlung ist beim Reisebüro verblieben. Unsere Anwälting hat uns daher aufgrund der vorliegenden Fakten empfohlen definitiv Strafanzeige zu stellen und ggf. auch noch Zivilrechtlich gegen das Reisebüro vorzugehen.
Das Reisebüro hatte doch längst die Zahlung seitens DERTour erhalten, oder? Dann muss es das Geld auch weiterleiten, bzw. ist in diesem Fall der richtige Ansprechpartner. Da schreibt die Gegenseite aber Mumpitz, aber egal....
Glückwunsch zum erfolgreichen Ende der Geschichte. Zahle demnächst direkt an den Veranstalter.
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geschrieben 1614970663640 , zuletzt editiert von Böhser Onkel22
Hallo vonschmeling,
zu einem Verfahren kam es aktuell noch nicht. Wir hatten bisher lediglich Strafanzeige gestellt, da wir im Falle einer Pleite vom Reisebüro bei Zivilrechtlichen Schritten ungern noch mehr Geld in den Sand gesetzt hätten.
Die Polizei hatte mir Anfang der Woche geschrieben, dass der Fall in den nächsten Tagen an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.
Die einzigen Kosten die wir bisher hatten waren knapp 400€ (gut angelegt) für unsere Anwältin.
Diese Kosten werden uns allerdings ebenfalls durch das Reisebüro erstattet.
Bez. der Rückzahlung vom Reiseveranstalter an das Reisebüro haben wir die Überweisungen schriftlich vorliegen.
Das Geld ist definitiv geflossen. Wir tendieren in der Tat darauf, dass erst die Strafanzeige das Reisebüro zur Reaktion gezwungen hat. Vorher war dieses ja zu keiner Klärung bereit, da man alle Schreiben schlicht ausgesessen hat.
Unsere Anwältin wird auf das Schreiben am Montag antworten und z. T. auch richtig stellen.
Wie es dann mit der Strafanzeige weiter geht wird sich dann klären. Sprich ob wir diese bestehen lassen oder zurück nehmen.
EDIT:
@ Ahotep
Das hab ich mir für künftige Buchungen auch direkt hinter die Ohren geschrieben. Da hatte ich zuvor um ehrlich zu sein auch nie wirklich darauf geachtet, dass das Geld nicht direkt an den Veranstalter, sondern erstmal beim Reisebüro quasi zwischengeparkt wird, bevor es von diesen an den Veranstalter überwiesen wird.
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geschrieben 1614971751776 , zuletzt editiert von vonschmeling
@Böhser Onkel22
Okay, dann hab ich alles richtig eingeordnet.
Allerdings hilft eine Strafanzeige nicht dabei Forderungen zu sichern, das hatte ich dir ja schon einmal erläutert.
Im Falle einer Pleite wäre dein Forderung so oder so vom Teller gefallen, das hätte auch die strafrechtliche Einrede nicht verhindern können.
Bei einer Strafanzeige entstehen zunächst keine Kosten für den Kläger, das war dir vermutlich nicht bewusst?
Soweit von dir dargestellt scheint tatsächlich die strafrechtliche Drohgebärde erstmals Bewegung in die Sache gebracht zu haben - ich möchte in solchen Fällen immer fast reihern (ganz persönliche Anmerkung zu an sich zivilrechtlich unstreitigen Sachständen!).
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1614972570451
Das mit der Strafanzeige ist mir bewusst. Allerdings hatten wir das Geld ehrlich gesagt eh bereits abgeschrieben, da wir davon ausgingen, dass das Reisebüro bereits Pleite ist.
Schlussendlich find ichs halt extrem schade, dass es erst soweit kommen musste. Wir waren dort Stammkunden und hatten seit mehreren Jahren jährlich mindestens 1 Reisen dort gebucht. Aber dieses Verhalten schlägt dem Fass einfach den Boden aus. Es würde mich ehrlich gesagt wirklich interessieren ob wir die einzigen waren, bei denen die diese Tour gefahren haben.
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1614973116527
Andererseits ohne Strafanzeige und Anwalt gäbe es vielleicht noch keinerlei Reaktion.
Sich unsichtbar machen und ist nicht der richtige Weg, trotz Misere noch einigermaßen gut u. glaubwürdig dazustehen.
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geschrieben 1614973574414
Das ist korrekt. Ohne die Mischung aus Anwalt und Strafanzeige würden wir vermutlich noch heute auf Reaktion warten.
Ich bin eh gespannt, ob das Reisebüro nach Corona noch bestehen wird. Bei DER Tour kam das Verhalten sicherlich auch nicht sonderlich gut an. Wobei ich nicht mal weiß, ob das Reisebüro überhaupt auf deren E-Mails geantwortet hatte.