• lisaweberlein
    Dabei seit: 1540743376288
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    gesperrt
    geschrieben 1616267576088

    @vonschmeling sagte:

    @HABERLING

    Es geht hier nicht um Veranstalter sondern um LVU refunds.

    Bei namentlich allen Streichungen von Flügen durch das EU basierte LVU sind die Ticketkosten zu erstatten und zwar innerhalb von 14 Tagen.

    Die gesetzliche Frist beträgt 7 Tage.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1616269879675

    Kannst du grad mal die Verankerung beisteuern?

    Danke!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lisaweberlein
    Dabei seit: 1540743376288
    Beiträge: 82
    gesperrt
    geschrieben 1616270368305

    FluggastrechteVO Artikel 8 Absatz (1) Satz a)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1616270894455

    Hab´s inzwischen auch gefunden - danke trotzdem.

    Ändert allerdings nichts an meiner Evaluierung der dargebotenen Dienstleistung ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Olli66666
    Dabei seit: 1620288615390
    Beiträge: 1
    geschrieben 1620288701631

    Ich habe gerade mein Geld abzüglich der Provision für zweit Flugtickets erhalten. Es hat zwar etwas gedauert aber alleine hätte ich das nicht geschafft. Deshalb würde ich Ticketrefund jederzeit wieder empfehlen.

  • Swissman55
    Dabei seit: 1620975748864
    Beiträge: 1
    geschrieben 1620975875438

    Seitenlang Unterlagen eingereicht für einen Weterflug Bucarest-Istanbul. Am Schluss hiess es, Tarom antwortet nicht. Da wir auf Deutschland und Oesterreicht spezialisiert sind und dort niemand für eine Klage haben, es tut uns leid....

    Das weiss man auch vorher schon.

  • Gerald 123
    Dabei seit: 1625740018808
    Beiträge: 1
    geschrieben 1625740746447

    Auch wenn das eine Rechtsanwaltskanzlei ist.

    Auch die haben sich an geltendes Recht zu halten.

    Auch ich habe langsam das Gefühl, das es nur darum geht, Geld was denen nicht gehört, abzugreifen. Laut Ticketrefund sei ein positives Urteil ergangen. Leider keinerlei Unterlagen vom Schriftverkehr, vom entscheidenden Gericht, welches das entschieden hat. Selbst nach Aufforderung, keinerlei Reaktion. Eigentlich kenne ich das so, das man von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens, sämtlichen Schriftverkehr zur Verfügung gestellt bekommt. Haben die was zu verbergen? Oder warum wird da nicht reagiert?

    Auf jeden Fall geht mir die Geduld aus.

    Für nächste Woche, habe habe ich einen Termin, bei einem Rechtsanwalt vor Ort.

    Da werde ich prüfen lassen, ob das ganze seriös ist, und wenn nicht, werde ich Strafanzeige Stellen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1625742532481 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Steht denn irgendwo in den AGB, dass die Gerichtsunterlagen auszuhändigen sind?

    Du hast deinen Anspruch abgetreten, ergo ist das Urteil nicht zu deinen Gunsten ergangen sondern zu Gunsten des Unternehmens Ticketrefund. Anders als beim "RA deines Vertrauens" muss dir demnach auch kein SV ausgehändigt werden.

    Anstatt sinnlos einen Anwalt zu konsultieren rate ich dir die Zeit auf die Lektüre deines Vertrages mit Ticketrefund zu verwenden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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