Weiß jemand, was passiert, wenn beim Durchleuchten "unerlaubte gegenstände" im Handgepäck entdeckt werden. Beispiel: Ich habe mein Schweizer Taschenmesser im Handgepäck.
1) Werde ich bestraft?
2) Wird mir das Messer gänzlich weggenommen, oder wird es eingezogen und mir am Zielort wieder ausgehändigt?
3) habe ich die Möglichkeit, es beispielsweise in einem frankierten und an mich adressierten Luftpolsterbriefumschlag zu mir nach hause zu schicken?
ich weiß es echt nicht. schließlich kann man am Röntgengerät ja auch nicht die ganze Schlange und auch nicht das Aufsichtspersonal aufhalten. Hat jemand Erfahrung?
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