@Holginho sagte:
Und wenn die erwischt werden, finden die meist auch noch irgendwas um gegen den "verantwortlichen" Reiseveranstalter oder das Hotel zu klagen (hat es übrigens schon gegebn, als ein Paar handgreiflich von Hotelangestellten "entfernt", und die Frau dabei nicht unerheblich verletzt wurde) - und noch peinlicher: Die haben sogar recht bekommen und es mußte Schmerzensgeld gezahlt werden.
Ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft und Justiz!
Tja Holginho,
wusstet du nicht, dass, falls sich ein Einbrecher in deinen Hause beim Einbrechen verletzt du unter Umständen schadensersatzpflichtig gemacht wirst. Und Fallen darfst du für Einbrecher auch nicht stellen. Selbiges gilt nicht nur für Privatleute sondern eben auch für einen Hotelbetreiber.
Dies stellt keine Wertung des Vorfalls dar.
LG ginus