• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1304537816000

    @doc3366 sagte:

    Die Tickets sind am Ankunfts- und Folgetag in Richtung Heimatbahnhof gültig. Da die Pizza in der Nähe von Stuttgart wohnt, müsste doch die Fahrt Frankfurt-Stuttgart vollkommen ok sein, erstmal.

    Das verstehe ich nicht. Die Pizza wird in Stuttgart ausgeladen, und will zunächst erst mal nach Stuttgart. Am nächsten Tag wird sie dann nach Frankfurt geliefert. Was meinst du also mit erstmal sei die Fahrt Frankfurt - Stuttgart in Ordnung?

    Und ob wir das rechtlich klären, lassen wir auch mal dahingestellt. Letztendlich hat jeder seine Meinung, aber wer Recht hat werden wir wohl ohne Herrn Mehdorn nicht entscheiden können.

    @Kourion

    Dein Beispiel ist ja vollkommen in Ordnung und meiner Meinung nach abolut legitim

  • mkfpa
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    geschrieben 1304538729000

    Bei mir wurde bisher immer nur das R&F Ticket (aus dem Fahrkarten-automaten) angesehen und abegstempelt. Pass, Flugticket oder Meldebescheinigung wollte bisher noch nie jemand sehen.

  • wagnerpizza
    Dabei seit: 1304380800000
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    geschrieben 1304539192000

    Um ein großes Missverständnis zu klären: Ich will das Ticket nicht zwei Mal benutzen und ich will die Fahrt NICHT unterbrechen. Ich wohne nah am Flughafen und werde mit dem Auto abgeholt. Brauche das Ticket also nicht. Jetzt muss ich aber am nächsten Tag nach Frankfurt. Dafür würde ich es gerne nutzen.

    (ich habe auch das Ticket für die Hinfahrt nicht benutzt, da ich ja wie gesagt mit dem Auto zum Flughafen komme und das zu Zeiten, wo noch keine Bahn morgens fährt).

    Aber danke schon mal für eure rege Diskussion. Mich interessiert es nämlich auch echt, wie das rechtlich ist. Ob ich es dann machen werde oder nicht ist ja noch eine andere Sache!

    Also Fakten:

    - 1 Fahrt am Tag nach der Landung von Stuttgart nach Frankfurt

    - Ansonsten das Ticket nicht benutzt. Wohnort am Flughafen.

  • chepri
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    geschrieben 1304540743000

    Sagen wir mal so: Das Ticket nennt sich "Zug zum Flug" und meint natürlich auch die Gegenrichtung. Wenn man nun das Ticket für den Zweck für den es gedacht nicht benutzt  (An/Abreise zum Flughafen im Zusammenhang mit einer Flugreise), ist es meiner Meinung nach verfallen und kann nicht "ersatzweise" am nächsten Tag als gewöhnliches Reiseticket verwendet werden.

    Wie gesagt, nur meine Meinung, und ob wir die Rechtsfrage klären können glaub ich immer noch nicht

  • wagnerpizza
    Dabei seit: 1304380800000
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    geschrieben 1304541491000

    Okay, aber ich frage mich eben, ob es wirklich nicht der Zweck ist. Angenommen ich hätte die Reise gebucht und hätte dann extra den Rückflug nach Frankfurt buchen müssen,d ann wäre Frankfurt mein Zielort -> Heimatflughafen/bahnhof.

    Und genau das ist doch jetz auch der Fall: Mein Heimatbahnhof ist Frankfurt (obwohl es nicht der Bahnhof ist, der am nächsten zu meinem Wohnort ist).

    Findet ihr jetzt, ich kann das Ticket legitim benutzen oder nicht?

  • chepri
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    geschrieben 1304544062000

    Benutzen glaub ich geht ohne Probleme, weil vermutlich keine Kontrolle überprüft, ob du wirklich vom Flughafen kommst und auf der "Heimfahrt" bist.

    Spitzfindig ausgedrückt halte ich es nicht für legitim, weil das ticket für einen anderen Zweck benutzt wird.

    Außerdem kommen jetzt zuviele "angenommen" und "hätte" vor, und warum Frankfurt dein "Heimatbahnhof" aber nicht "Wohnort" ist, verstehe ich auch nicht.

    Natürlich ist es nicht einzusehen, dass du sofort nach Ankunft in Stuutgart in den Zug nach Frankfurt steigen könntest und dafür das "Zug zum Flug"-Ticket benutzen darfst, dies aber nicht der Fall ist, wenn du erst mit dem Auto nach Hause fährst und am nächsten Tag die private Fahrt nach Frankfurt unternimmst.

    Also nimm das ticket her und schreib hinterher hier, dass es keinen Menschen interessiert hat, wo du herkommst und wo du wohnst.

    Gute, pünktliche Fahrt mit der Deutschen Bahn :laughing:

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1304640658000

    @chepri sagte:

    Was meinst du also mit erstmal sei die Fahrt Frankfurt - Stuttgart in Ordnung?

    Da bin ich wieder, war ne längere "Schicht" ;)

    Also ich meinte das so, dass die Pizza ja Nähe Stuttgart Flughafen wohnt, somit sich abholen lassen kann, wie er ja auch jetzt bestätigt hat.

    Somit ist das Ticket ja nicht abgestempelt und er kann es am Folgetag für eine Strecke benutzen, ob jetzt hin oder zurück ist doch egal, er kann sich ja nen Flug raus suchen in Frankfurt und vorweisen, dass er Nähe Stuttgart wohnt.

    Finde das auch moralisch nicht verwerflich, er hat es ja schliesslich bezahlt und es ist am Folgetag noch gültig!

    Aber ich gebe Dir Recht, dass die rechtliche Frage wohl nicht abschliessend geklärt werden wird!

  • christine3006
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    geschrieben 1422208610000

    Hallo, habe da ein Problem mit den Zug zum Flug Tickets. Wir (zwei Pärchen) übernächste Woche vor FRA nach Kuba und unsere “Hauptbucherin“ hat nun von Jahn Reisen dieses Gutscheinheftchen zugesandt bekommen. Hier ist nur jeweils ein Rail ans fly Ticket enthalten, auf dem alle vier Namen stehen. Wir wohnen allerdings sehr weit auseinander. Akzeptiert wohl die DB eine Kopie des “Gutscheins“ ? Auskunft HC: das hätten wir bei der Buchung angeben müssen, alles unsere Schuld blabla. Ob das jetzt noch anders klappe... Dabei haben wir in dieser Konstellation schon etliche male gebucht, immer waren die Tickets nach Anzahl der Zimmer, also eins je Pärchen ausgedruckt. Hatte jemand von euch schon mal so was?

  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1422480807000

    Hallo Christine,

    schwierige Frage, vielleicht hilft Dir diese Website:

    www.bahn.de/p/view/service/flug/rail_und_fly.shtml

    unter "Rail&Fly Ticket ausdrucken" soll es möglich sein, unter Angabe des Namens und des Flugbuchungcodes die Tickets auszudrucken.

    editiert:

    es gibt die "Zug zum Flug Tickets" ja in verschiedenen Formen, auch in Abhängigkeit vom Reiseveranstalter, ich hatte die Dinger bisher im Reiseunterlagenheftchen, als PDF-Anhang bei online-Buchung, als QR-Code und auch schon als mehrstelligen Zahlencode für den Fahrkartenautomaten am Bahnhof, dieser wurde allerdings erst 14 Tage vor dem Reisedatum aktiviert, so dass ich zwar bei der Anreise am Heimatbahnhof die Fahrkarten am Automaten ausdrucken konnte, leider für die Rückreise aus den USA dann 16 Tage später erst am Airport FMA (war ´ne knappe Kiste, der ICE hatte zum Glück ein paar Minuten Verspätung)

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • bode.ingolstadt
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    geschrieben 1469088897000

    Hallo,

    ich habe das Heftchen mit den "Zug-zum-Flug-Tickets" bekommen.

    Ich muss aber zum Flug 2x umsteigen.

    Beim letzten mal war es so, dass der Schaffner die Tickets ausgefüllt und aus dem Heftchen rausgenommen hat, klar er braucht ja einen Nachweis.

    Wie kann ich aber im nächsten Zug nachweisen, dass ich das Ticket hatte wenn es aus dem Heftchen raus ist?

    Wie funktioniert das?

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