Hallo Silvia,
interessante Frage: Na dann will ich mal meine verstaubten Kenntnisse aus meinem Strafrecht-Studium für Dich aktivieren:
Deine Frage ist im Kunsturhebergesetz geregelt. Hier ein Auzug aus dem entsprechenden §:
§ 22
Recht am eigenen Bilde
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23
Ausnahmen zu § 22
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
So im Klartext heisst das: die von Dir angesprochenen Personen im Urlaub fallen zu 99.9% unter die Ausnahmeregelung des §23,2,3
Für Privatpersonen wird es sehr schwer, ein berechtigtes Interesse 4(2) nachzuweisen, dass eine Verbreitung untersagen könnte.
Falls in einem konkreten Fall eine Person von einem anderen User des Forums abgelichtet worden ist, und diese Person mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist, denke ich wird hier im Forum eine Mail and die Admins reichen, die dann das Bild sicher ohne Probleme entfernen werden.