• Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1183708961000

    Hallo,

    habe mir mal gerade wieder Bilder von Hotels angesehen und dabei festgestellt, dass auf den Bildern immer wieder irgendwelche Personen abgebildet sind die warscheinlich mit dem Fotograf nichts zu tun haben. (z.B. am Strand oder am Pool). Wie ist das nun ,wenn sich jemand auf dem Foto erkennt und nicht damit einverstanden ist , dass er hier abgebildet ist?

    Gruß Silvia

  • OlyaSol
    Dabei seit: 1155600000000
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    Zielexperte/in für: Tauchen Schnorcheln Russische Föderation
    geschrieben 1183709651000

    Hallo Silvia,

    interessante Frage: Na dann will ich mal meine verstaubten Kenntnisse aus meinem Strafrecht-Studium für Dich aktivieren:

    Deine Frage ist im Kunsturhebergesetz geregelt. Hier ein Auzug aus dem entsprechenden §:

    § 22

    Recht am eigenen Bilde

    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

    § 23

    Ausnahmen zu § 22

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

    So im Klartext heisst das: die von Dir angesprochenen Personen im Urlaub fallen zu 99.9% unter die Ausnahmeregelung des §23,2,3

    Für Privatpersonen wird es sehr schwer, ein berechtigtes Interesse 4(2) nachzuweisen, dass eine Verbreitung untersagen könnte.

    Falls in einem konkreten Fall eine Person von einem anderen User des Forums abgelichtet worden ist, und diese Person mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist, denke ich wird hier im Forum eine Mail and die Admins reichen, die dann das Bild sicher ohne Probleme entfernen werden.

    живи сам и дай жить другому!!
  • maran-08
    Dabei seit: 1179964800000
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    geschrieben 1183711547000

    OlyaSol hat es eigentlich schon gut erklärt.

    Man muß unterscheiden zwischen Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens, wie z.B. Politiker oder Schauspieler.

    Personen des öffentlichen Lebens müssen sich damit abfinden, dass ungefragt Photos veröffentlicht werden, auch wenn sie vorher nicht gefragt wurden. Allerdings geht die Rechtsprechung mittlerweile immer mehr in die Richtung, dass es sich um Photos handeln muss, die mit dem Wirken der öffentlichen Person zu tun hat - mit anderen Worten: Photos aus dem Privatbereich dürfen auch nicht so ohne weiteres veröffentlicht werden.

    Privatpersonen müssen es sich nicht so ohne weiteres gefallen lassen, dass sie fotografiert werden. Und schon gar nicht, dass diese Photos dann veröffentlicht werden.

    Wie immer gibt es eine Ausnahme (wie schon oben ausgeführt): Wenn sich diese Pesonen "zufällig" irgendwo im Bild befinden, müssen sie das "fotografiert werden" akzeptieren und auch damit rechnen, dass diese Photos irgendwo publiziert werden, vor allem, wenn es sich um öffentliche Veranstaltungen, öffentliche Strände oder andere öffentliche Plätze handelt. Man weiß allgemein, dass an solchen öffentlichen Plätzen fotografiert wird und muss deshalb auch damit rechnen, dass man selbst auch mal auf einem Photo auftaucht. Das gilt allerdings nur, wenn die Aufnahme nicht alleine dem Zweck dient, diese eine (fremde) Person zu fotografieren.

    Man stelle sich vor, am Piccadilly Circus in London dürfte ich nur dann eine Aufnahme machen, wenn keine fremden Personen im Bild sind - es gäbe keine Aufnahmen vom Piccadilly Circus.

    Auf meinen Photos, die ich im Holidaycheck hinterlegt habe, sind in der Regel keine oder nur ganz entfernt Personen zu sehen, weil ich stets versuche, Landschaftsaufnahmen ohne Personen zu machen. Solche Fotos sehen ohne Personen ohnehin schöner aus.

    Wo ist Dein Problem, Silvia_L ? Geht es Dir nur um's Grundsätzliche oder bist Du persönlich betroffen ?

  • Sol y Mar
    Dabei seit: 1159574400000
    Beiträge: 125
    geschrieben 1183712321000

    Hola,

    man sollte auch noch den §201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen) erwähnen.

    Das ist ja alles zutreffend für den deutschen Rechtsraum. Aber wie sieht es den aus, wenn ich einen Australier in Thailand fotografiere oder eine Italienerin in Kuba?

    Da dürfte die deutsche Gesetzgebung wenig Relevanz haben.

    Welche Gesetze und Richtlinien gelten in diesem Fall?

    Mir persönlich ist nicht bekannt, daß es hierfür international geltende Richtlinien gibt. Eher Empfehlungen und nationale Gesetze.

    Wenn ihr da allerdings eine Auskunft habt, würde mich das brennend interessieren!

    Ich persönlich halte es so, daß ich Bilder von meiner Webseite entferne, wenn sich jemand darauf erkennt und die Veröffentlichung nicht wünscht, unabhängig von Gesetzen und Richtlinien. Ist aber bisher noch nicht vorgekommen. Wenn ich, egal wo, eine Person bewußt zur Bildgestaltung aufnehme, frage ich erst ob ich fotografieren darf, auch wenn dadurch eine interessante Szene verloren geht.

    Saludos

    Uwe

  • OlyaSol
    Dabei seit: 1155600000000
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    Zielexperte/in für: Tauchen Schnorcheln Russische Föderation
    geschrieben 1183713774000

    Uwe,

    bezogen auf die ursprüngliche Frage - Einstellen des Photo in HC - ist es völlig unerheblich, wo das Photo gemacht wurde. Wenn Du also die Italienerin auf Kuba photografierst und diese in Deutschland in ein Forum stellst, gilt automatisch deutsches Recht für den Fall, dass Sie gegen Dich in Deutschland gerichtlich vorgehen wollte.

    живи сам и дай жить другому!!
  • Sol y Mar
    Dabei seit: 1159574400000
    Beiträge: 125
    geschrieben 1183715123000

    @OlyaSol sagte:

    Uwe,

    bezogen auf die ursprüngliche Frage - Einstellen des Photo in HC - ist es völlig unerheblich, wo das Photo gemacht wurde. Wenn Du also die Italienerin auf Kuba photografierst und diese in Deutschland in ein Forum stellst, gilt automatisch deutsches Recht für den Fall, dass Sie gegen Dich in Deutschland gerichtlich vorgehen wollte.

    Mario,

    erst einmal Danke!

    Das würde aber auch bedeuten, wenn ich besagte Italienerin in Kuba fotografiere und das Foto auf meiner Webseite veröffentliche, gilt deutsches Recht. Da ich ja in Deutschland wohne.

    Also ehrlich, da habe ich so meine Zweifel. Aber ich weiß es auch nicht besser.

    Was ist, wenn die Italienerin mich aus Italien heraus verklagt. Weil Sie nur italienisch kann und mit der deutschen Gesetzgebung nicht vertraut ist?

    Muß Sie dann wirklich deutsches Recht akzeptieren?

    Saludos

    Uwe

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1183717857000

    Solange die abgelichtete Person bzw. Personen nur Beiwerk für das eigentliche Foto sind ist eine Veröffentlichung problemlos möglich.

    lg

    holzwurm

  • Metrostar
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    Beiträge: 5623
    geschrieben 1183718474000

    Stimmt. Bleibt ja auch beim Fotografieren nicht aus, daß man bei Ausflügen oder am Strand irgendwelche "Köppe" ;) mit ablichtet.

    Solange man nicht bewusst Fotos veröffentlicht, auf denen jemand bloß gestellt wird, empfinde ich das auch nicht weiter schlimm.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1183720811000

    Was ist, wenn die Italienerin mich aus Italien heraus verklagt. Weil Sie nur italienisch kann und mit der deutschen Gesetzgebung nicht vertraut ist?

    Dazu brauchts sie einen Deutschen Anwalt und es geht vor ein Deutsches Gericht ( Amtsgericht)

    Ist doch logisch!

    Und dann gelten natürlich auch deutsche Gesetze.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • taiger.wutz
    Dabei seit: 1155168000000
    Beiträge: 791
    geschrieben 1183721819000

    Hallo,

    mal so ganz nebenbei,

    wenn ich "geschossen" werde und das Foto ist gut, könnt Ihr`s veröffentlichen,

    wenn`s aber `n Schuß in den Ofen ist, gibt`s was auf die Hörner :D :D :D

    Gruß

    Taiger

    "Fußball ist wie Schach, nur mit Würfeln" L. Podolski
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