@CKI89
Hallo.
Sinnlos, na ja schwache Argumentation. Der Sachverhalt ist wie folgt. Einige grössere Reiseveranstalter befördern ihre Gäste nicht nur mit Chartergesellschaften die ohne einen festen Flugplan fliegen (z.B. Germania, Blue Wings, Sky, Pegasus etc.) sondern auch mit Gesellschaften, die nach einem festen Flugplan fliegen (Condor, air berlin, TUIfly), ähnlich wie Liniencarrier.
Bucht also der Pauschaltourist eine solche Reise, includiert mit einer solchen Flug-Gesellschaft, wird er mit einer Wahrscheinlichkeit von über 95% mit der vorgesehenen und ausgeschriebenen Airline fliegen.
Richtig ist formal juristisch, dass der Reiseveranstalter sich einen Wechsel der Airline vorbehält. Somit besteht also kein Rechtsanspruch.
In vielen Jahren bin ich weltweit gereist, Linienflüge und individuell. Aber auch sehr sehr viele Pauschalreisen habe ich gebucht. Immer habe ich mir die Airline ausgesucht, der Wechsel einer Airline hat niemals stattgefunden. Bei der Auswahl der deutschen "Ferienflieger" gibt es allerdings nur wenige, auf die ich mich verlasse. Entschäuscht wurde ich nicht.
Sorry liebe Reisebüroexperten für diese Ausführung, euch ist das alles bekannt.
Und CKI89, mein Beitrag ist unter der Brücksichtigung der Realität weder sinnlos noch eine falsche Aussage, wie Du hier "mal eben behauptest".
Gruß
Hans