Man kann auch im Rahmen der EUVO 261 zu den Fluggastrechten beim LBA Beschwerde führen, das ist nicht ganz so abwegig.
Auch steht es @laubi frei, diesen ihren vermeintlichen Anspruch ggf. mit rechtlichen Mitteln geltendzumachen und einen Prozess gegen die CONDOR zu führen.
(Das wäre immerhin konsequenter, als die Reise- und Bewertungsportale dieses Planeten mit wahnsinnig detaillierten Erlebnisberichten zu überziehen ... )
Unstreitig steht @laubi eine Erstattung in Höhe von 9x5% des anteiligen Tagespreises der Reise durch die TUI zu, die Erstattung seitens CONDOR kann ggf. auf den Anspruch angerechnet werden. Für Versorgungsleistungen während des Aufenthaltes in Tirana muss die TUI aufkommen.
Im Falle eines gerichtlichen Urteils für die Erstattung gem. EUVO (450€/Person) werden bereits geleistete Zahlungen ebenfalls verrechnet.
Mit Hinblick auf die Sicherheit der Passagiere hat die betroffene Crew sich tadellos verhalten, auch wenn man sich eine etwas engagiertere Kommunikation wünschen darf.
Zu den zahlreichen Spekulationen möchte ich nicht weiter stellungnehmen, allerdings ist es üblich, die Hintergründe solcher Zwischenfälle intern zu behandeln und nicht an die Passagiere weiterzugeben.
Zum Erlebnisbericht möchte ich allgemein anmerken, dass man sich auf die relevanten Details (13h Verpätung, kein Hotel, geringe Versorgungsleistungen, unbefriedigende Kommunikation bezügl. Krisenmanagement) beschränkt nicht den Nimbus des "Rächers" gibt, was den Abläufen zuträglich ist und einem so manchen Kommentar erspart.
Der klassische Schlusssatz:
All das ist keineswegs spezifisch für die CONDOR, in solchen Ausnahmesituationen - noch dazu in Tirana! - zaubert auch ein renommierter Linien-Provider kein Karnickel aus dem Zylinder, vielmehr hätte manch andere Airline mit kleinerer Flotte ihre liebe Not gehabt, die gestrandeten Passagiere in dieser Zeit weiterzubefördern!