Hier ein Beitrag aus der etwas weniger erfreulichen Abteilung - skurril muss ja nicht immer lustig sein:
Am 25. 2. 1980 entschied die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt, eine Gruppe geistig Behinderter stelle einen >Reisemangel< dar. weshalb einer klagenden Touristin eine Entschädigung zustehe.
Ob das entsprechende Urteil rechtskräftig geworden ist, weis ich leider nicht. Aber auch bei einer Aufhebung durch eine höhere Instanz, ist dieser Urteilspruch traurig.
Ein ähnlich skandalöses Urteil ergieng an einem Flensburger Gericht: Es sprach 1992 Hotelgästen eine finanzielle Entschädigung zu, weil sie im Urlaub gemeinsam mit behinderten Menschen hatten speisen müssen.