Der Link zur Bestätigung ist eine zusätzliche Absicherung; falls der Kunde behauptet, er habe die Nachricht nicht erhalten und deshalb seinen Flug versäumt, erspart die Rückmeldung der Airline eine Menge Aufwand. Rechtliche Auswirkungen hat das nicht, die Airline muss informieren, aber auf konventionellem, nicht auf gesichertem Weg. Der Rest obliegt der Sorgfaltspflicht des Fluggastes. Insbesondere bei Pauschalreisen ist das in den AGB nachzulesen und bisher auch (oh Wunder?!) noch nicht angegriffen worden.
Bei einer Pauschalreise ermächtigt dich die Änderung der Abflugzeit noch nicht einmal zu einem Storno, also wirst du bestenfalls ein formales Antwortschreiben erhalten, dass man dir leider keine Alternativen anbieten kann.
Ansprechpartner für dieses Ansinnen wäre zudem dein Veranstalter als Vertragsgeber, nicht die Airline als einzelner Leistungsträger deiner Buchung.