@lexi
zumal solche Bewertungen meiner Ansicht nach doch den Nutzungsregeln widerspricht- wie auch die eine leere Kurzbewertung. In den Nutzungsregeln steht außer dem, was man nicht darf, nämlich auch:
."...positive als auch negative Bewertungen... zu dem Zweck abzugeben, anderen Urlaubern eine Möglichkeit zu geben, sich ein aussagekräftigeres/umfassenderes
Bild bezüglich eines eines Hotel/Schiffs und damit zusammenhängender Gegebenhaiten machen zu können...
Wenn also das content team die Einhaltung der Nutzungsregeln überwacht- dann scheint dieses doch permanent übersehen/ vernachlässigt zu werden.
So wie ich das sehe besteht also jederzeit die Möglichkeit, Kurzbewertung mit nur ein oder 2 Sätzen mangels Informationsgehalt an den Verfasser zurückzusenden, mit der Bitte auf Nachbesserung und Verweisung auf den o.g. Punkt der Nutzungsbedingungen.
Also ist die Antwort des content Teams an dich nicht ganz richtig, denn nach den eigenen Nutzungsbedingungen muß das content team auch überprüfen, ob dieser Punkt erfüllt ist- also tatsächlich überprüfen, ob die Bewertung aussagekräftig ist- zumindest ein Mindestmaß an Informationsgehalt enthält.
Wenn das nicht getan wird- und wie vorher erwähnt (oder im Nachbarthread), sogar eine komplett leere Kurzbewertung veröffentlicht wird- dann zählt für das content nun wirklich nur die Quantität.
Das content hat also nicht nur die Möglichkeit solche Bewertungen abzulehnen, sondern nach den eigenen Regeln sogar die Pflicht- oder wie seht ihr das ??