• mannige
    Dabei seit: 1270166400000
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    gesperrt
    geschrieben 1285968799000

    @Lexilexi

    genau kenne ich mich nicht aus,aber ich gebe mal eine Antwort:

    Die HB war so:

    "Sind im Juni 2011 wieder Zuhause wie man dort Freundlich Begrüßt wird. Haben auch schon Schulhefte und Buntstifte gesammelt und andere kleine Geschänke. Wir hoffen das sich die Kinder wieder sehrdrüber freuen."

    Jetzt kommt es auf die Lesart an:

    Sind im Juni 2011 wieder zu Hause  

    Heißt: wir waren sehr zufrieden, haben uns wie zu Hause gefühlt.

             Eine freundliche Begrüßung hat statt gefunden und die Kinder haben sich über 

             mitgebrachte Geschenke gefreut. Der Schreiber war halt insgesamt zufrieden

             sammelt schon für den nächsten Urlaub Geschenke und freut sich auf den Urlaub                       2011 weil er wieder nach Hause kommt !! ;)

  • Reiselady
    Dabei seit: 1105228800000
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    geschrieben 1285970950000

    Selbst mit viel Wohlwollen ist das für mich eine Hotelbewertung  für den Papierkorb! Den Button "hilfreich" oder "nicht hilfreich" mag ich nicht, aber in diesem Fall ... 

    Es gibt ein Sprichwort: Qualität geht vor Quantität! Das sollte auch für Hotelbewertungen gelten!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1285971136000

    @mannige

    Diese Interpretation ist genial :D

     

    @Lexilexi

     

    Habe die HB gefunden, Durchschnitt 5,2 - als Paar, 3 Wochen

     

    Nun meine "Interpretation":

     

    "Sind im Juni 2011 wieder zu Hause.  (wahrscheinlich Tippfehler)

    Wie man dort freundlich begrüßt wird !

    Haben auch schon Schulhefte und Buntstifte gesammelt und andere kleine Geschenke.

    Wir hoffen, dass sich die Kinder wieder sehr drüber freuen."

     

     

    So, ich habe die Sache mit den Kurzbewertungen mal durchexerziert.

    Dort steht, nachdem man alles per Klick bewertet hat:

     

    "Machen Sie Ihre Bewertung noch individueller: Fügen Sie Tipps, Anmerkungen oder Sonstiges hinzu."

     

    Hat der Bewerter das falsch verstanden ? Und durch Hinzufügen von "Sonstiges" es in der Tat sehr individuell gestaltet ?

     

    Ich weiß es nicht, aber...

     

    ... bitte entschuldige: Habe doch lachen müssen.  ;)

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1285976295000

    @Reiselady sagte:

    ... Den Button "hilfreich" oder "nicht hilfreich" mag ich nicht, aber in diesem Fall ... 

    das ist hier die frage.

    sollte es so sein, dass - um es mal platt auszudrücken - sämtliche bewertungen online eingestellt werden und der geneigte leser entscheiden soll?

     

    oder sollte es nicht so sein, dass vorher geprüft wird, ggf. abgeleht wird, und sollte doch mal was durchrutschen, was der qualität nicht entspricht, weisen ein paa leser drauf hin.

     

    die antwort vom content team, die u.a. auch diesen satz enthielt, scheint letzteres nicht wirklich in betracht zu ziehen:

     

    "Nachdem die Kriterien gemäß unserem Nutzungsbedigungen erfüllt sind, entscheiden wir nicht darüber ob eine Bewertung aussagekräftig ist oder nicht. Dies können die Leser der Bewertungen tun, indem Sie Bewertungen als hilfreich oder nicht hilfreich beurteilen."

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Seeker01
    Dabei seit: 1260748800000
    Beiträge: 1620
    geschrieben 1286006240000

    @lexi

    zumal solche Bewertungen meiner Ansicht nach doch den Nutzungsregeln widerspricht- wie auch die eine leere Kurzbewertung. In den Nutzungsregeln steht außer dem, was man nicht darf, nämlich auch:

    ."...positive als auch negative Bewertungen... zu dem Zweck abzugeben, anderen Urlaubern  eine Möglichkeit zu geben, sich ein aussagekräftigeres/umfassenderes

    Bild bezüglich eines eines Hotel/Schiffs und damit zusammenhängender Gegebenhaiten machen zu können...

    Wenn also das content team die Einhaltung der Nutzungsregeln überwacht- dann scheint dieses doch permanent übersehen/ vernachlässigt zu werden.

    So wie ich das sehe besteht also jederzeit die Möglichkeit, Kurzbewertung mit nur ein oder 2 Sätzen mangels Informationsgehalt an den Verfasser zurückzusenden, mit der Bitte auf Nachbesserung und Verweisung auf den o.g. Punkt der Nutzungsbedingungen.

    Also ist die Antwort des content Teams an dich nicht ganz richtig, denn nach den eigenen Nutzungsbedingungen  muß das content team auch überprüfen, ob dieser Punkt erfüllt ist- also tatsächlich überprüfen, ob die Bewertung aussagekräftig ist- zumindest ein Mindestmaß an Informationsgehalt enthält.

    Wenn das nicht getan wird- und wie vorher erwähnt (oder im Nachbarthread), sogar eine komplett leere Kurzbewertung veröffentlicht wird- dann zählt für das content nun wirklich nur die Quantität.

    Das content hat also nicht nur die Möglichkeit solche Bewertungen abzulehnen, sondern nach den eigenen Regeln sogar die Pflicht- oder wie seht ihr das ??

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1286010613000

    @checker-pit

     

    Nicht, dass ich die von Lexilexi zitierte Bewertung für hilfreich befände... ;)

     

    Aber die von dir zitierten Hinweise - wie eine HB aussehen soll - befinden sich auf der Seite, BEVOR du dich für die Kurzbewertung entschieden hast.

     

    Entscheidest du dich für die Kurzbewertung, klickst du zuerst nur mal die diversen dort vorgeschlagenen Möglichkeiten an.

    Hast du alles angeklickt / bewertet, kommt der von mir (hier auf der Vorseite) zitierte Satz:

     

    "Machen Sie Ihre Bewertung noch individueller: Fügen Sie Tipps, Anmerkungen oder Sonstiges hinzu."

     Und meine Frage war dann:

    Hat der Bewerter das falsch verstanden ? Und durch Hinzufügen von "Sonstiges" es in der Tat sehr individuell gestaltet ?   ;)

     

    Ohne weiter auf den "Schreiber" dieser Kurz-HB eingehen zu wollen -

    es gibt doch auch hier im Forum Beiträge, die kaum dechiffrierbar sind. Ich erinnere nur an die "Angestellte", die auch als "Anlegestelle" gelesen werden konnte.

     

    Ist jemand der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig - beim Lesen (und dadurch beeinträchtigtes Verstehen der HC Anweisungen, s.o.) und insbesondere beim Schreiben -:

    Soll / muss seine HB dann verworfen werden ?  :frowning:

     

     

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Seeker01
    Dabei seit: 1260748800000
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    geschrieben 1286011141000

    @anne

    das von mir zitierte steht auf der Startseite von HC unter den Bedingungen für Bewertungen- .

    Punkt 3 und gilt generell für alle Bewertungen.

    Ich weiß also nicht, was du mit deinem Beitrag aussagen willst.

    Lies es Dir bitte durch indem du unten auf der Seite auf Nutzungsbedingungen klickst- ok? Dann Punkt 3 . ;)

    Genauer gesagt: II, Punkt 3- Pflichten des Nutzers

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1286012000000

    @checker-pit

     

    Und geh du doch bitte die Schritte zum Schreiben einer Kurzbewertung durch ;)

     

    ... zu dem Zweck abzugeben, anderen Urlaubern eine Möglichkeit zu geben, sich ein aussagekräftigeres/umfassenderes

    Bild bezüglich eines eines Hotel/Schiffs und damit zusammenhängender Gegebenhaiten machen zu können..."

     

    Mit eigenen Worten :frowning:

    Bei einer Kurzbewertung erfolgt das durch Anklicken.

     

    Natürlich "erwartet" man, dass dann auch noch etwas Text kommt... ;)  

    Steht aber nicht explizit dort, dass man etwas schreiben MUSS.

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Seeker01
    Dabei seit: 1260748800000
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    geschrieben 1286012578000

    und du meinst also nicht, dass es notwendig ist dem Interessenten im freien Text Anmerkungen zu hinterlassen, wie der Bewerter zu seinem Urtei kommt? Ich denke doch, denn sonst ist es anderen Usern nicht möglich

    ...nämlich sich ein aussagekräftiges Bild zu verschaffen-oder? :(

    Denn die generelle Nutzungsbedingung gilt auch hier!

    Desweiteren ging es mir in meinem Beitrag hauptsächlich darum, darzustellen, dass das content durchaus eine Möglichkeit hat solche Kurzbewertungen nicht zu veröffentlichen!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1286013395000

    @checker-pit

     

    Natürlich ist es besser und ich erwarte es auch  ;)

     

    Ich verteidige hier auch ganz und gar nicht diese HB.

     

    Habe nur festgestellt, dass der Schreiber der HB durch Anklicken bewertet hat - nirgendwo steht, dass er dies bei einer Kurzbewertung mit EIGENEN Worten machen MUSS.

     

    Klar, sollte es eigentlich so sein, aber du siehst doch selbst bei den "eigenen Worten", dass er es entweder wirklich nicht kann oder total falsch verstanden hat.

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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