Ich schreibs jetzt nochmal...
Es ist für das content kein Problem mit Hinweis auf die von mir zitierten Nutzungsbedingungen eine solche Bewertung oder auch andere nicht zu veröffentlichen bzw. dem User mit der Bitte zur Überarbeitung zurückzusenden.
Grund: nicht ausreichender Informationsgehalt, so dass sich der User kein aussagekräftiges Bild über das Hotel machen kann. Das ist eine reine Festlegungssache von Seiten des content und kann über die Nutzungsbedingungen jederzeit gerechtfertigt werden...
Ich bezog mich auf die von Lexi zitierte Aussage des content, in der sinngemäß steht:
...entscheiden wir nich darüber, ob eine Bewertung aussagekräftig ist oder nicht....
Das widerspricht aber den eigenen Nutzungsregeln- denn bis zu einem gewissen Grad hat das content darüber zu befinden- auch bei Kurzbewertungen.
So "hilflos" wie sich das content gegenüber solcher nichtssagenden Bewertungen gibt- ist es nicht! Das content kann die veröffentlichung solcher nutzlosen Bewertungen jederzeit versagen- die Grundlagen dafür stehen in den eigenen Nutzungsbedingungen. Sie müsstenn nur zur Qualitätsicherung/steigerung auch umgesetzt werden.
Genau darum ging es mir- nichts anderes.