@cliffideo sagte:
@Sonnestrand75, was ist an diesem Satz für Dich nicht verständlich?
Selbstverständlich kannst DU DEIN Ticket stornieren, nur warum sollte ein Insolvenzgeschädigter das machen?
@S.D.1974 Wozu braucht man denn dann den Sicherungsschein, dessen Wert eh in den Sternen steht?
Das Hotel und Transfer zahlt man eh selbst, Hin- und Rückflug sind gesichert, wenn nicht die Fluggesellschaft nicht auch noch mit in die Insolvenz rauscht wie es wohl bei Brussels Airlines aktuell leider ausschaut.
Sicherlich setzt man die Erstattung des gebuchten Hotels aufs Spiel, was dann aber eben wie bei allen Nur-Hotel-Buchungen beim Insolvenzverwalter eingereicht wird und nicht bei der Zurichversicherung. Keiner weiß aktuell, wieviel und bei welcher Alternative es mehr Rückerstattung gibt. Eventuell ist dann auch ein Teil-Chargeback für die Hotelkosten bei den Kreditkartenbezahlern möglich, da die Teilleistung Hotel nicht erbracht wurde und dies nicht über einen Sicherungsschein versichert ist.
Was für mich nicht verständlich ist?
Genau das, was ich gefragt habe - wie du darauf kommst, dass es ein "Fakt" sei.