Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • susitachyon
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1569711173716

    @sd1974 sagte:

    HIer der Auszug:

    ACHTUNG: 

    Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 

    Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 

    Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 

    Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen. 

    Quelle https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook

    Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

  • MichaElsa
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    geschrieben 1569711183094

    Ich habe die Airline selbst kontaktiert. Hab eine 0180-Nummer angerufen. Dort kam nur eine Bandansage und dann wurde aufgelegt. Ich habe außerdem vor 3 Tagen eine E-Mail geschrieben. Da habe ich keine Antwort bekommen.

  • cady7
    Dabei seit: 1569231188064
    Beiträge: 60
    geschrieben 1569711685897

    @susitachyon sagte:

    Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

    so verstehe ich das auch, da wäre eine schriftliche Aussage des Mitarbeiters echt Gold wert... DANKE

  • vonschmeling
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    Beiträge: 58805
    geschrieben 1569711777661 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @susitachyon sagte:

    ... man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann.

    Du kennst als Pauschalreisender ja den Ticketpreis überhaupt nicht ... whatsoever könnte man die nachweislichen Kosten belegen und verlangen, worüber ich allerdings inzwischen im Zweifel bin, weil eine Pauschalreise nun einmal eine Pauschalreise ist und die Kosten ja nicht von ungefähr pauschal erhoben werden.

    Meine naive Sichtweise ist die, dass der Versicherer für den Gesamtpreis der Reise einsteht, die nicht angetreten wurde.

    Tritt der Reisende sie dennoch an und nutzt Teilleistungen seiner Buchung sollte der Anspruch gegenüber der Versicherung erlöschen.

    Andernfalls ist doch der Reisende benachteiligt, der auf eine Bedarfsairlie gebucht wurde und seine Beförderungsleistung eingebüßt hat.

    Hier ist ja vielen Mitwirkungen wohl an beispielhafter Gerechtigkeit gelegen - viellicht möchten sie diesen Aspekt einer möglichen Benachteiligung auch mal evaluieren?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • S.D.1974
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    geschrieben 1569711779747

    @susitachyon sagte:

    Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

    Aber das Problem was du sicherlich bekommen wirst ist, das Du den Flugpreis für hin und zurück nicht kennst.

    Somit weißt du auch nicht mehr welchen Betrag du bei Kaera einreichen kannst.

    Ich würde zb. keinen Flug antreten selbst wenn der gesichert sein sollte, ich mir aber nicht sicher sein kann ob mein Hotel mich akzeptiert.

    Man mag vielleicht auch noch ein Hotel finden aber hat man das Geld dafür alles doppelt zu zahlen? Zumal du nicht mal weißt was du von der Kaera zurück bekommst. Wäre mir ein zu hohes Risiko. Meine Meinung.

  • HC-Mitglied2685054
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    geschrieben 1569711981461

    @michaelsa sagte:

    Und auf Seite 3 ganz oben steht: Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Was mache ich denn jetzt?

    Da Thomas Cook International AG (TCI) noch keine Insolvenz beantragt hat, kann das für Dich nur heißen (falls Dein Reiseantritt vor dem 31.10.19 liegt, wovon ich nach Deinen Ausführungen jetzt mal ausgehe): Für Dich ist derzeit weder die Insolvenz-Versicherung noch der Insolvenzverwalter Ansprechpartner, sondern Du solltest umgehend – da Dein "Reisebüro" wegde sich Deinen Worten zufolge sperrt – direkt Deinen Reiseveranstalter Thomas Cook International AG (TCI) kontaktieren und mit Fristsetzung den von Dir (an-)gezahlten Reisepreis komplett zurückfordern. Sollte Dir dies zugesichert werden, würde ich nicht versuchen, auf den Flügen zu beharren (bei Absage der kompletten Pauschalreise sind folglich auch die Flüge abgesagt), weil das die Rückzahlung verkompliziert, sondern ich würde nach erfolgter Rückzahlung komplett neu buchen.

  • Stephan Schuboth
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    geschrieben 1569712271135

    @vonschmeling sagte:

    Joh. Was ich nicht verstehe ist in diesem Zusammenhang die Inanspruchnahme "des Staates" (wie auch immer gedacht) und das Verkennen des Ausmaßes der gegenständlichen Bredouille.

    Es gibt wahrlich Schlimmeres - und wie hier über ungelegte Eier wie z.B. eine eventuell nur teilweise Erstattung verfahren wird lässt mich einfach nur noch zwischen leichenblass und schamesrot wechseln wie ein Chamäleon ...

    Jetzt abschließend nochmal für dich!

    Es haben einige hier die Ablehnung der Aufstockung des Sicherungsschein durch den Staat kritisiert..... Dem habe ich beigefügt, dass dies wahrscheinlich mangels Vertrauen nicht passiert ist. Es ist mir auch völlig egal mit welchem Problemen diese Branche kämpft. Das ist aber noch lange kein Grund eine Unternehmung so hemmunglos gegen die Wand krachen zu lassen. Und zich unschuldige Kunden für bekloppt zu halten! Hallo.... Willkommen in der Realität....

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1569713577206

    @Cliffideo

    Dass Eurowings eine Billigfluggesellschaft ist, habe ich dir selbst geschrieben. Du hast behauptet, es wäre eine Bedarfsfluggesellschaft im Gegensatz zu Ryanair und Easyjet, die auch Billigfluggesellschaften sind.

    Ich gebe auf zu hoffen, dass du deine Behauptungen irgendwie belegen kannst.

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  • Nannett 26
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    geschrieben 1569713801638

    @nannett-26 sagte:

    Von Monat zu Monat schwindet der Umsatz durch angesagte Reisen, und die Grundlage fuer den Kredit,, und das Vertrauen der Kunden ist ramponiert, Kunden die in der Luft hängen und um einen Teil ihres Geldes gebracht werden, sind nicht deren Zukunft. Und wenn es weitergeht müssen neue Hotels u Airlines gesucht werden wahrscheinlich nur noch gegen Vorkasse,

    Sorry abgesagte Reisen

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