@sd1974 sagte:
HIer der Auszug:
ACHTUNG:
Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen.
Quelle https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook
Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .