ACHTUNG:
Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte folgendes berücksichtigen: 1. Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 3. Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen.
Jetzt wurde schon viel geschrieben bezüglich der Nutzung von Einzelleistung bei der Pauschalreise...
Was hat Eurer Meinung nach Punkt 1 zu bedeuten und was dann Punkt 3? Verliere ich nun vollen Versicherungsschutz oder nur den für den Flug? Meines EA heißt es dass ich wenn ich den Flug antrete dennoch die Hotelkosten beim Versicherer geltend machen könnte oder???