Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Sunny18051
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    geschrieben 1569832150341

    @pur sagte:

    ACHTUNG:

    Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte folgendes berücksichtigen:   1. Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.

    Hallo pur.

    Was hat man den für einen gesetzlichen Schutz? Eigentlich ist doch nur die Reise vor Insolvenz gesetzlich geschützt.

    Die Zurich Versicherung geht also davon aus das derjenige auf "eigene Faust" Leistungen beansprucht auch auf jederlei Erstattung verzichtet.

    Ich persönlich sehe es anders aber ich habe auch null mit "juristerei" zu tun.

    Erfahrungswerte gibt es leider auch nicht. Aber hier sind ja einige die sich auskennen. Ist auch schon sehr viel darüber diskutiert worden.

    Gruß

  • fiffi132
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    geschrieben 1569832154650

    Das die Türkei diese Vorgehensweise der Hoteliers untersagt habe ich auch gelesen.

    Gäste vor Ort haben uns ein Foto des Aushangs zukommen lassen. Ich zitiere:

    " Alle Gäste, die über Thomas Cook/Neckermann/Öger/ Bucher gebucht haben und ab dem 23.9. anreisen bzw. angereist sind, müssen aktuell den Aufenthalt selbst übernehmen."

    Was eine Neubuchung anbelangt, da habe ich folgende bedenken. Sollte Öger die Reisen ab dem 01.11. wieder freigeben, und ich hätte bereits eine Reise neu gebucht, dann komme ich in die Stornopflicht. Reise nicht angetreten-Stornokosten bezahlen. Die Anzahlung ist eh weg, da wollte ich nicht noch mehr Geld verlieren.

    Fazit. ich sitze auf gepackten Koffern und muss warten, bis der Insolvenzverwalter seine Entscheidung bekannt gibt.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1569832500260 , zuletzt editiert von Kourion

    @erny1805 sagte:

    Naja... bisher kommt immer nur alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte...

    :question: Wo steht das ? Zitat ?

    zumindest sehe ich das in den meisten kommentierten Beiträgen so,

    Siehst du ? Dann hapert's bei dir mit dem Leseverständnis.

    da diese Menschen halt Pech haben und alle anderen auf der Welt schlimmer dran sind und wichtiger sind..

    :question:Siehe oben.

    Vielleicht hat Sie etwas Ahnung, aber nicht von allen Problemen

    Mehr als "Ahnung". Du scheinst das nicht einschätzen zu können. Da bei dir zu wenig "Ahnung" vorhanden ?

    und keinesfalls Fingerspitzengefühl für verzweifelte Leute die gern ihr Geld irgendwie wieder sehen möchten ;-)

    Aha... Eine Frage dazu: Warum ein Zwinker-Emoticon am Ende deines Satzes ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1569832574808 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @pur

    Ganz schwieriges Thema ...

    Der Umstand, dass Hotelkosten für bereits angetretene Reisen von der Versicherung übernommen werden ist m.E. ein Sonderfall.

    Dem Grunde nach sind ja eben Einzelleistungen nicht versichert sondern eben nur die Pauschalreisen (als Einheit zu betrachten).

    Ich habe gelesen, dass man bei eigenmächtigem Antritt der Reise die Versicherung nicht für Teilleistungen in Anspruch nehmen kann - ich finde leider die Quelle nicht mehr.

    Hingegen hat hier ein User berichtet, die Versicherung habe ihm eindeutig eine anderslautende Auskunft erteilt.

    Falls jemandem also das Risiko zu groß ist hinsichtlich der Erstattung der Hotelkosten sollte er bei der Zurich Insurance explizit fragen wie sich das ggf. verhält.

    Ich ganz persönlich halte es für unwahrscheinlich, dass man seine Ansprüche behält ... das ist allerdings reine Mutmaßung.

    Selbst wenn ich die Quelle wiederfinde bleibt das offen, denn in den Hinweisen der Versicherung wird hierzu bisher keine Aussage getroffen und nur diese wäre ja verbindlich.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1569832726981

    @mucmuli sagte:

    Frage: weiß eigentlich jemand wie viele Mitarbeiter die Kaera AG hat und wie lange man überhaupt Zeit hat, die Schäden anzumelden (Versicherungsjahr bis 31.10.19)? Dankeschön

    8 Wochen nach Schadenseintritt lautet die Frist.

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  • mucmuli
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    geschrieben 1569833127673

    @vonschmeling sagte:

    8 Wochen nach Schadenseintritt lautet die Frist.

    Dankeschön. Dann steht ja eh erst am 27.12. praktisch fest, wie viele Schäden überhaupt gemeldet worden sind und erst dann kann mit der Auszahlung begonnen werden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1569833387724

    @mucmuli sagte:

    Dankeschön. Dann steht ja eh erst am 27.12. praktisch fest, wie viele Schäden überhaupt gemeldet worden sind und erst dann kann mit der Auszahlung begonnen werden.

    Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

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  • mucmuli
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    geschrieben 1569833490384

    @vonschmeling sagte:

    Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

    Ob sich Kaera daran hält, ich denke mal sie warten dennoch ab und argumentieren nach außen mit der Vielzahl an Fällen.

  • ChristianBF
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    geschrieben 1569833550217

    Auf keinen Fall noch einen Euro zahlen, du siehst das Geld nie mehr!!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1569833586999

    @mucmuli

    Du solltest davon ausgehen, dass der Versicherung die gesetzlichen Bestimmungen vertraut sind und sie sich entsprechend verhält.

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