@pur sagte:
ACHTUNG:
Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte folgendes berücksichtigen: 1. Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Hallo pur.
Was hat man den für einen gesetzlichen Schutz? Eigentlich ist doch nur die Reise vor Insolvenz gesetzlich geschützt.
Die Zurich Versicherung geht also davon aus das derjenige auf "eigene Faust" Leistungen beansprucht auch auf jederlei Erstattung verzichtet.
Ich persönlich sehe es anders aber ich habe auch null mit "juristerei" zu tun.
Erfahrungswerte gibt es leider auch nicht. Aber hier sind ja einige die sich auskennen. Ist auch schon sehr viel darüber diskutiert worden.
Gruß