@vonschmeling sagte:
Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.
Ich denke, das wird man spätestens nächste Woche sehen. Die ersten haben schon vor knapp 1 Woche den Antrag eingereicht. Spätestens nächste Woche sollte das Geld dann auf dem Konto sein...