@asolskij sagte:
Genau - aud dem Sicherungsschein stand nur "Bucher reisen und Öger Tours GmbH". Jetz meint Zurich ALLE. Seit wann eingenständiges GmbH's ALLE geworden? So kann Zurich noch menge Firmen unter diese 110 mio. versichern und von allen kassieren, aber Sicherungsscheine für RV-Kunden NUR für eine Firma ausgeben. Laut Sicherungsschein ist nur Bucher reisen und Öger Tours GmbH versichert und bis 110 mio. Steht dort was anderes? Nein. Hinweis auf andere Firmen für diese 110 mio. ? Auch nicht.
DAS Hauptproblem ist schlichtweg die schwammige Formulierung bzw. die Unachtsamkeit bzw. die sehr gut funktionierende Lobbyarbeit in der Politik. In unserem lieben BGB steht es schwarz auf weiß (BGB):
(3) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
Somit kann ich die Aussage der Zurich schon verstehen.