@asolskij sagte:
Genau - aud dem Sicherungsschein stand nur "Bucher reisen und Öger Tours GmbH". Jetz meint Zurich ALLE. Seit wann eingenständiges GmbH's ALLE geworden? So kann Zurich noch menge Firmen unter diese 110 mio. versichern und von allen kassieren, aber Sicherungsscheine für RV-Kunden NUR für eine Firma ausgeben. Laut Sicherungsschein ist nur Bucher reisen und Öger Tours GmbH versichert und bis 110 mio. Steht dort was anderes? Nein. Hinweis auf andere Firmen für diese 110 mio. ? Auch nicht.
@asolskij Ich kann die Wut verstehen, bin auch ein Betroffener, aber deine Aussage ist (leider) nicht vollständig....:
Auf dem Versicherungsschein stehen die Veranstalter, nicht alle abgesicherten Unternehmen.
Ausserdem steht auf ALLEN Versicherungsscheinen :
" Die vorstehende Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Beitrag von 110 Mio. Euro. ...."
Es geht hier also immer um die Höchstsumme die die Zurich Versicherung (Kundengeldabsicherers) in einem Jahr an alle bei ihr versicherten deutschen Reiseveranstalter auszahlen muss. Und es sind viele deutsche Reiseunternehmen bei Zurich versichert, z.B. auch Schauinsland-Reisen uvm. Natürlich wird dieser Betrag nicht reichen...... Und es wird jahrelang dauern bis alle Fragen gerichtlich geklärt sind, da die Zurich Versicherung auf dem Standpunkt steht, das auch die angefallenen Hotelkosten, die doppelt bezahlten Hotelkosten und die Rückholaktionen uvm. für über 140.000 jetzige Urlauber aus diesem begrenzten Pott zu begleichen ist. Es sollte also niemand erwarten, das mit dem Versicherungsgeld ein schneller neuer Urlaub bezahlt werden kann. Zumindest in diesem Jahrzehnt nicht mehr....
Und wenn dann alle Verfahren, einschließlich der Rückforderungen an ausgezahlte Urlauber letztinstanzlich gerichtlich geklärt sind, ist es fraglich ob es die Zurich-Versicherung bis dahin noch gibt...? Hat die Zurich-Versicherung eigentlich auch einen Rückversicherer....?
ADAC Rechtsberatung schreibt das im Ansatz richtig:
" Habe ich auch bei einer Pauschalreise ein Kostenrisiko?
Die Haftungshöchstsumme, die ein Versicherer für ein Geschäftsjahr vorhalten muss, ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Sollten noch weitere Unternehmen Insolvenz anmelden, ist unklar, ob die Summe für sämtliche Forderungen reicht. Möglicherweise könnte bei einer Vielzahl an Betroffenen das Geld knapp werden. Genaueres ist nach der gegenwärtigen Lage noch nicht absehbar. Reisende, die eine volle Entschädigung erhalten haben, müssen mit Rückzahlungen rechnen, wenn die Haftungshöchstsumme aufgrund weiterer Insolvenzen erreicht wird. Voraussetzung ist hierbei ein entsprechender Vorbehalt im Sicherungsschein."
Quelle: https://www.adac.de/der-adac/aktuelles/thomas-cook/