@mucmuli sagte:
Lässt deine Bank jetzt den Antrag 60 Tage liegen und prüft dann nochmal oder wie seid ihr verblieben?
Melde mich in ca. 90 Tagen noch einmal bei denen mit der Fall-ID. Von selbst unternehmen die allerdings nichts.
@mucmuli sagte:
Lässt deine Bank jetzt den Antrag 60 Tage liegen und prüft dann nochmal oder wie seid ihr verblieben?
Melde mich in ca. 90 Tagen noch einmal bei denen mit der Fall-ID. Von selbst unternehmen die allerdings nichts.
@hans-meyer sagte:
Melde mich in ca. 90 Tagen noch einmal bei denen mit der Fall-ID. Von selbst unternehmen die allerdings nichts.
Danke für die Info. Mein Antrag bei M&M (DKB) liegt auch vor, ich soll mich melden sobald der Bescheid von Kaera / Zürich kommt.
Bezüglich Storno gibt es ein Update:
UPDATE: Thomas Cook Deutschland hat nun Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für die Reise des Kunden? Das zuständige Insolvenzgericht wird nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dieser wird u.a. entscheiden was mit Ihrer Reise passiert. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob Sie Ihre Reise antreten können, deren Durchführung dann der Insolvenzverwalter sicherstellt oder ob der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Auf diese Entscheidung müssen Sie nun warten, weil im Moment möglicherweise, was umstritten ist ob dies möglich ist, alternativ nur die Möglichkeit bestünde, dass Sie selbst stornieren, aber dann die Stornokosten zahlen müssen, die im Reisevertrag vorgesehen sind.
UPDATE: Kann ein Kunde aufgrund einer Insolvenz kündigen / stornieren? Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen oder eventuell sogar Schadensersatz verlangen.
Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.
Anzumerken ist noch das Thomas Cook der Auffassung ist, dass zur Zeit eine Stornierung durch den Kunden nicht möglich ist.
Ist das hier auch NEU? das wäre aber ein starkes Stück. Es hieß doch man soll nichts zahlen??????
Die Restzahlung der Pauschalreise steht noch aus. Soll mein Kunde diese nicht zahlen bzw. die Lastschrift zurückgehen lassen?
Im Moment muss der Kunde noch zahlen, weil ein gültiger Reisevertrag (noch) besteht. Sollte er nicht zahlen und der Veranstalter kündigt/storniert wegen der Nichtzahlung die Reise, dann muss der Kunde die Stornokosten zahlen, die er nicht zurück bekommt. Zahlt der Kunde und die Reise findet nicht statt, dann kann er seine Rückzahlungsansprüche gegenüber der Insolvenzversicherung (Sicherungsscheingeber) geltend machen.
@sense82 sagte:
Bezüglich Storno gibt es ein Update:
UPDATE: Thomas Cook Deutschland hat nun Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für die Reise des Kunden? Das zuständige Insolvenzgericht wird nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dieser wird u.a. entscheiden was mit Ihrer Reise passiert. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob Sie Ihre Reise antreten können, deren Durchführung dann der Insolvenzverwalter sicherstellt oder ob der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Auf diese Entscheidung müssen Sie nun warten, weil im Moment möglicherweise, was umstritten ist ob dies möglich ist, alternativ nur die Möglichkeit bestünde, dass Sie selbst stornieren, aber dann die Stornokosten zahlen müssen, die im Reisevertrag vorgesehen sind.
UPDATE: Kann ein Kunde aufgrund einer Insolvenz kündigen / stornieren? Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen oder eventuell sogar Schadensersatz verlangen.
Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.
Anzumerken ist noch das Thomas Cook der Auffassung ist, dass zur Zeit eine Stornierung durch den Kunden nicht möglich ist.
TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...
@mucmuli sagte:
TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...
Ohne Worte. Es wird Zeit dass der Verbraucherschutz aktiv wird. Denn nicht jeder kann sich sicherlich einen Anwalt leisten respektive ist Rechtschutz versichert.
Hallo,
wir wären eigtl. am 19.10. in den Urlaub geflogen - die Reise ist ja nun abgesagt.
1) Der Restreisepreis steht immer noch als "rote Zahl" bei meiner Kreditkarte in meinem Bankbackend. Frage: Weiß jemand, ob das noch abgebucht wird, ob man dies Stoppen kann oder ob die Bank einem das Geld ggf. zurückerstattet?
2) Eigtl. haben wir auch eine Reiserücktrittsversicherung mit gebucht. Ich KANN aus privaten Gründen die Reise tatsächlich gar nicht antreten und könnte so die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, WENN ich die Reise stornieren könnte, dies ist allerdings nicht möglich. Kennt jemand eine Option, wie ich die Reise stornieren kann, somit eine Stornierungsnummer erhalten und den Antrag bei der Reiserücktrittsversicherung einreichen könnte?
DANKE schon mal!
Hallo zusammen,
habe jetzt viele Seiten gelesen, jedoch meine Situation nicht gefunden.
wir haben eine Pauschalreise über Bucher gebucht. Jedoch war es wohl so, dass innerhalb der Buchung die Flüge mit VTours gebucht wurden. Demnach gelten wir bei Eurowings als VTours Kunden. Würden die Flüge gerne nutzen. Jedoch kann mir niemand versichern, dass ich die auch am 12.10. nutzen kann.
Hat noch jemand eine solche ‚Kombibuchung‘?
LG
@mucmuli sagte:
TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...
"Wenn er (Kunde) mit der Begründung "Insolvenz" kündigt, kann TC die Stornogebühren (=Schadenersatz) verlangen.
Darauf hatte ich schon direkt nach der Insolvenzanmeldung hingewiesen.
Der Hinweis zur Zahlungsverpflichtung ist überholt.
@alleexx sagte:
Kennt jemand eine Option, wie ich die Reise stornieren kann, somit eine Stornierungsnummer erhalten und den Antrag bei der Reiserücktrittsversicherung einreichen könnte?
Bei einer Insolvenz kann die Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch genommen werden, ganz gleich aus welchem Grund gekündigt wird.
@sense82 zitierte die Süddeutsche:
Das Bundesjustizministerium sieht das Problem auch - glaubt aber nicht, dass die Lage für die Thomas Cook-Opfer so düster ist wie befürchtet. "Die 110 Millionen Euro beziehen sich nur auf die Entschädigung von Urlaubern, die noch nicht gefahren sind, nicht auf die Rückholung", sagt ein Sprecher. Die Rückholung sei unabhängig von der Entschädigung für Voraus- und Anzahlungen versichert. Die Zurich sieht das anders. "Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."
Danke für den Artikel, @sense82. Daran wird doch schon die ganze Idiotie der Entschädigung deutlich. Bundesregierung und Zurich gehen von völlig unterschiedlichen Grundlagen bei der 110-Mio.-Absicherung aus. Da sieht man mal, wie gründlich die sich alle im Vorfeld mit dem Fall X beschäftigt haben. Zu dem ganzen Unsinn wurde den Reisenden vor Buchung auch noch vorgegaukelt, dass ihre im voraus gezahlten Gelder mit dem Sicherungsschein komplett abgesichert sind (selbst kurz nach Insolvenz meldeten sich dazu noch zahlreiche sog. Rechtsexperten auf allen Kanälen, dass Pauschalreisende sich – im Gegensatz zu Flug-Hotel-getrennt-Buchenden – aufgrund des Sicherungsscheines keine Sorgen machen müssten).
Nun stellt sich raus, der Sicherungsschein ist eine wundervolle Mogelpackung. Jetzt sagen hier so ein paar Oberschlaumeier, 'Wieso, steht doch drin, dass Reisen nur bis 110 Mio. abgesichert sind.' Zum einen aber weiß jeder, dass man den Sicherungsschein und seine Vertragsgrundlagen erst mit verbindlicher Buchungsbestätigung (also nach Vertragsabschluss) erhält. Zum anderen kann man ohnehin nicht von einem Reisenden erwarten, dass er vor Buchung wirtschaftliche Analysen anstellt, wieviele Reisende von wieviel Reiseveranstaltern innerhalb eines Geschäftsjahres reisen buchen müssen, damit 110 Mio. ausreichen, den Schaden zu decken (zumal der Reisende noch nicht mal weiß, wieviele Reiseveranstalter bei der Versicherung in einem Geschäftsjahr überhaupt versichert sind).
Andere Oberschlaumeier fügen hinzu, dass man als Reisender schön doof sein muss, überhaupt mit TC gefahren zu sein, da schon Anfang des Jahres durchgesickert sei, dass TC in Schwierigkeiten ist. Mit anderen Worten, in den Vorjahren hätte man fahren können, aber seit Anfang des Jahres buchen diese Oberschlaumeier nicht mehr bei TC, weil sie ja so unendlich schlau sind. Diesen Oberschlaumeiern sei gesagt, das TC offenbar – wenn man sich im nachhinein eingehender mit dem Unternehmen beschäftigt – bereits seit 2012 Milliarden Schulden vor sich herschiebt und bereits 2012 kurz vor der Insolvenz stand. Ihr hättet also eigentlich, weil Ihr ja so unendlich schlau seid, bereits seit 2012 keine Reisen mehr bei TC buchen dürfen.
Aber muss das ein normal gestrickter Reisender wirklich alles wissen? Oder stellt sich nicht vielmehr die Frage, warum ein so hochgradig pleiteverdächtiges Unternehmen überhaupt noch auf den einfachen Reisenden losgelassen worden ist? Und der Bundesregierung sei – in Anspielung auf oben zitierten Artikel der Süddeutschen – zusätzlich gesagt: In Großbritannien hat der Staat die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um die Rückholaktion seiner in finanzielle Not geratenen Staatsbürger durchzuführen. Was gedenkt denn unsere Bundesregierung an finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen, um den finanziellen Schaden Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen, die sich auf ihren Sicherungsschein verlassen haben, der aber aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (110 Mio. Euro, von denen Bundesregierung und Zurich Versicherung lt. Süddeutscher noch nicht mal einig sind, wie diese 110 Mio. gem. Gesetzeslage einzusetzen sind), die die Bundesregierung für diesen Sicherungsschein geschaffen hat, offensichtlich nicht annähernd ausreicht, um den finanziellen Schaden seiner Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!