Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • gesche.st
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    geschrieben 1569951304134

    @tdwzb sagte:

    vonschmeling nun äußerst du dich genauso spekulativ (über die Hedge Fonds) ohne Fakten nennen zu können, wie du es anderen Usern hier oft vorwirfst! Deine Quelle bitte die belegt, dass es final wirklich die HFs waren!?

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/thomas-cook-warum-einige-spekulanten-an-der-pleite-millionen-verdienen-koennten-a-1288196.html

  • tsascha
    Dabei seit: 1362787200000
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    geschrieben 1569951764721

    @pinnapain sagte:

    Die Aussage finde ich gut. Klasse die Reisenden werden zurück geholt. Stimmt. Aber was ist Mt denn die in Großbritannien gebucht haben und jetzt nicht reisen können. Die bekommen auch kein Geld vom Staat.

    Ich denke Du irrst

    ATOL protected passengers with future bookings are entitled to a full refund for their cancelled holiday. This will be the largest ever ATOL refund programme – some three times bigger than the previous largest.

    https://thomascook.caa.co.uk/customers/if-you-have-a-future-booking-and-have-not-travelled-yet/

    Das ganze kostet in UK übrigens £2.50 pro reisenden - also durchaus darstellbar

    https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

  • vonschmeling
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    geschrieben 1569951831331

    @mucmuli sagte:

    Schön für dich.

    Mach dir doch mal die Mühe und schau dir den Thread hier im Unterforum Reiseveranstalter an betreffend die JT Insolvenz ...

    Du musst deine (irrtümliche!) Annahme auch nicht zig Male wiederholen denk ich.

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  • betze2
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    geschrieben 1569952013628

    @ballonflieger sagte:

    Ok, jetzt versteh' ich's: Du meinst nicht "doppelt beantragen", sondern "doppelt zurückfordern", einmal über KK und einmal über Antrag bei Zurich. Das ist allerdings in der Tat problematisch, solange Du nicht sicher weißt, ob das Geld über KK zurückkommt. Notfalls könntest Du natürlich pro forma schon mal wg. Fristwahrung einen Antrag stellen und mit dem Zusatz versehen, dass dieser nur für den Fall Gültigkeit hat, dass Dein Geld nicht über KK zurückgebucht wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite, dass man Dir keine betrügerische Absicht vorwerfen kann.

    Als Notlösung werde ich das wohl so machen müssen. Besser wäre es zu wissen, bis wann ich es bei zurich eingereicht bzw. beantragt haben muss.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1569952174208

    @betze2 sagte:

    Das kann jetzt noch bius zu 6 Wochen dauern.

    ... oder auch länger ...

    Die Frage ist, wann mein Anspruch auf die Zurich Versicherung abläuft. Ich kann ja nicht doppelt beantragen.

    8 Wochen nach Schadenseintritt, also die Frist läuft noch gar nicht.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569952280664

    @betze2 sagte:

    Ich kann ja nicht das Geld via KK zurückbuchen lassen und nochmals bei der Zurich Versicherung den Antrag auf Erstattung stellen.

    Selbstverständlich nicht!

    Aber wie gesagt: Ein Schaden wird nach dem Eintritt reguliert, noch hast du keinen weshalb deine Überlegungen irrtümlich sind.

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  • SonneStrand75
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    geschrieben 1569952504009

    @vonschmeling sagte:

    ... oder auch länger ...

    8 Wochen nach Schadenseintritt, also die Frist läuft noch gar nicht.

    Die Versicherung will ja den Schaden ab Insolvenz definieren, da würde ich lieber 8 Wochen ab da zählen und vorher nachfragen.

  • Wülfi71
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    geschrieben 1569952528126

    @ballonflieger sagte:

    Insolvenz bedeutet aber sowas von pleite.

    Wenn so ein Dummfug noch in den Köpfen rumspinnt, ist es ja kein Wunder, dass Insolvenzverfahren noch so oft scheitern... Tatsächlich ist die Idee eines Insolvenzverfahrens genau das Gegenteil und hier auch mal ein aktueller Gegenbeweis, dass es funktionieren kann:

    https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/einzelhandel-sanierung-des-sporthaendlers-voswinkel-steht-vor-dem-abschluss/25073700.html?ticket=ST-11679978-sglfsHcSCbnqqhcJXVjs-ap3

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
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    geschrieben 1569952535204

    @sonnestrand75 sagte:

    Ich persönlich habe davon GAR nichts mitgekriegt.

    Auch das ist nicht empirisch. Solche Bemerkungen kann man sich einfach sparen.

    Danke!

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  • HC-Mitglied2685054
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    geschrieben 1569952843271

    @betze2 sagte:

    Als Notlösung werde ich das wohl so machen müssen. Besser wäre es zu wissen, bis wann ich es bei zurich eingereicht bzw. beantragt haben muss.

    Der eine oder andere hier meint zwar, dass Du dazu 8 Wochen Zeit hast, ich allerdings halte diese Auffassung für falsch. Meiner Auffassung nach – und im Übrigen auch nach der nicht ganz unmaßgeblichen Auffassung von Kaera – ist ein Schaden bei einer Versicherung "unverzüglich" nach Schadeneintritt einzureichen. Ein Schaden liegt bei Dir vor, ab dem Tag, an dem Deine Reise abgesagt wird/wurde.

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